112 Fachanwälte für IT-Recht
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Rechtstipps von Fachanwälten für IT-Recht
Fragen und Antworten
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Was kostet ein Fachanwalt?
Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen. -
IT-Recht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet IT-Recht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich IT-Recht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen. -
Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache. -
Was macht einen guten Fachanwalt für IT-Recht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich IT-Recht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich IT-Recht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.

Das Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht oder auch EDV-Recht genannt, hat durch Computer, Mobilfunk und Internet stark an Bedeutung zugenommen. Im Jahr 2006 wurde eigens die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht eingeführt. Die wichtigsten Themenbereiche im IT-Recht sind:
- Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- der elektronische Geschäftsverkehr
- Provider-Verträge und Nutzungsbedingungen
- Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
- Datenschutz und Sicherheit der IT wie Verschlüsselung und Signatur
- Kommunikation
- Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen und e-Government
- Hardware und Software
Rechtssichere Vertragswerke für Unternehmen
Je komplizierter die tatsächliche Situation, desto komplizierter die Verträge. Auch im elektronischen Geschäftsverkehr wie beispielsweise einem Online-Shop gelten zunächst die üblichen Gesetze. So kommt ein Kaufvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zustande und AGB dürfen den Käufer einer Ware nicht unangemessen benachteiligen.
Dazu kommen im IT-Recht aber einige Besonderheiten: Händler müssen beispielsweise Widerrufsrechte beachten, die früher im Fernabsatzgesetz geregelt waren und nun ins BGB übernommen wurden. Auch der Vertrag mit Provider oder Website-Hoster ist für IT-Firmen oft existenziell wichtig.
Zahlreiche Pflichten bei der IT-Nutzung
Unabhängig von der Brache haben Unternehmer mit Internetangebot ein Impressum mit Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG) und ggf. weiteren Normen anzubieten. Außerdem ist das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. Werden bei der Webseitennutzung Daten erhoben, beispielsweise durch Eröffnung eines Accounts, und ggf. sogar weitergegeben, wie bei Social-Media-Plugins, ist eine Datenschutzerklärung erforderlich.
Daneben gelten wieder allgemeine Pflichten, wonach z. B. der Domainname kein Namensrecht oder Markenrecht verletzen darf. Auch das Wettbewerbsrecht spielt eine Rolle, da es für Kommunikation per E-Mail, Fax oder Telefon besonders gegenüber einem Verbraucher eigene Regelungen enthält.
Technische Sicherheit in der Informationstechnologie
Ein Angriff durch Hacker betrifft oft nicht nur die IT selbst, sondern kann die gesamte Produktion oder Dienstleistung von Unternehmen lahmlegen. Ist bei einem Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop beispielsweise die Webseite offline, kann nichts verkauft werden. Auch Versuche von Erpressung mit der Drohung eines Angriffes sind bereits bekannt geworden.
Besonders sensibel sind Online-Banking und Datenbanken beispielsweise mit den Adressen von Kunden. Hier muss der Datenschutz gewährleistet sein. Auch Industriespionage ist für viele Firmen ein Problem. Dabei sollte zunächst technisch auf gute Verschlüsslung gesetzt werden. Das alles sind zunächst technische Fragen. Die rechtliche Aufarbeitung von Angriffen auf die IT hingegen kann der Fachanwalt übernehmen. So besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Auch die Verfolgung von Straftaten kann ein Fachanwalt in diesen Fällen unterstützen.
Wie alle Fachanwälte muss auch der Fachanwalt für IT-Recht besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen haben. Die müssen sich insbesondere auf das Vertragsrecht der Informationstechnologie inklusive AGB und den elektronischen Geschäftsverkehr, Online Business bzw. Mobile Business, aber auch auf weitere Bereiche beziehen. Dazu sind nach der Fachanwaltsordnung 50 entsprechende praktische Fälle nachzuweisen. Mindestens 10 dieser Fälle des Fachanwaltes für IT-Recht dürfen nicht nur eine Beratung umfassen, sondern müssen auch ein Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren beinhalten.
(ADS)
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