Überschwemmung verursacht – strafbar nach § 313 StGB?

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Wann macht man sich strafbar, wenn durch eigenes Verhalten eine Überschwemmung ausgelöst wird? Muss ein Schaden tatsächlich eintreten? Und wie groß muss die überflutete Fläche sein?

Das Strafgesetzbuch sieht in § 313 StGB empfindliche Strafen für das Herbeiführen einer Überschwemmung vor – etwa durch fahrlässige Bauweise, technische Versäumnisse oder vorsätzliches Handeln. Wer dabei Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte gefährdet, muss mit hohen Strafen rechnen – selbst, wenn es am Ende nicht zur Katastrophe kommt.

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Welche Strafe droht beim Herbeiführen einer Überschwemmung?

Das Gesetz sieht für das Herbeiführen einer Überschwemmung grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

  • In minder schweren Fällen: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bzw. zwischen einem und 10 Jahren.
  • Bei schweren Gesundheitsschäden oder vielen Verletzten: Mindestens zwei Jahre.
  • Bei Todesfolge: Lebenslange Freiheitsstrafe oder mindestens zehn Jahre (§ 313 Abs. 2–4 StGB).

Die Einschätzung der Strafhöhe hängt stets vom Einzelfall ab.


Wann ist das Herbeiführen einer Überschwemmung strafbar?

Eine Strafbarkeit nach § 313 StGB kann vorliegen, wenn:

  • eine größere Fläche überflutet wird (also keine bloße Pfütze oder kleinere Ansammlung),
  • und dadurch eine konkrete Gefahrfür:
    1. Menschenleben,
    2. körperliche Unversehrtheit oder
    3. fremdes Eigentum von bedeutendem Wert entsteht.

Was als „größere Fläche“ oder „bedeutender Wert“ gilt, wird gerichtlich im Einzelfall bewertet.


Was gilt als „Überschwemmung“ im strafrechtlichen Sinn?

Nicht jede Wasseransammlung ist strafbar. Eine Überschwemmung im Sinne von § 313 StGB liegt nur vor, wenn:

  • umfangreiche Flächen überflutet werden und
  • dadurch eine unkontrollierbare Gefahrenlage entsteht.

Dazu zählen z. B. Hochwasser nach Öffnung eines Deichs oder großflächige Überflutungen durch unterlassene Sicherung technischer Anlagen.


Kann man sich auch durch unterlassene Maßnahmen oder falsche Bebauung strafbar machen?

Ja. Eine Überschwemmung kann auch durch Unterlassen herbeigeführt werden – z. B.:

  • ein offenes Hochwasserschutzventil wird nicht geschlossen,
  • baurechtliche Vorgaben zum Wasserablauf werden vorsätzlich oder fahrlässig verletzt,
  • durch Versiegelung großer Flächen wird das Abfließen verhindert und Hochwasser verschärft.

Auch die Vergrößerung einer bestehenden Überschwemmung kann bereits als „Herbeiführen“ gewertet werden.


Ist jedes Herbeiführen einer Überschwemmung strafbar?

Nein. Die Überschwemmung muss eine konkrete Gefährdungslage hervorrufen.
Wenn durch die Handlung weder Menschen noch bedeutende Sachwerte gefährdet wurden, liegt keine Strafbarkeit nach § 313 StGB vor.

Dennoch: Eine exakte rechtliche Bewertung ist entscheidend – insbesondere bei unklaren Gefährdungslagen.


Auch fahrlässiges Herbeiführen einer Überschwemmung strafbar?

Ja. Auch fahrlässiges Herbeiführen einer Überschwemmung ist strafbar (§ 313 Abs. 5 StGB).

  • Der Strafrahmen ist hier deutlich milder.
  • Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Fahrlässigkeit bedeutet: Der Täter hätte mit der Gefahr rechnen müssen – tat es aber nicht, obwohl es ihm zuzumuten gewesen wäre.


Versuchtes Herbeiführen einer Überschwemmung strafbar

Auch der Versuch einer Überschwemmung ist strafbar – etwa, wenn:

  • jemand bewusst eine Flutsperre öffnet,
  • oder Bauvorschriften verletzt mit dem Ziel, ein Überlaufen herbeizuführen,
  • die Gefahr aber letztlich ausbleibt.

Voraussetzung: Es muss nachweisbar sein, dass der Täter die Tat unmittelbar in Angriff genommen hat.


Wann droht höhere Strafe für Herbeiführen einer Überschwemmung?

Ein besonders schwerer Fall mit erhöhter Strafe (mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe) liegt in der Regel vor, wenn:

  • Menschen schwer gesundheitlich geschädigt werden oder
  • viele Menschen gleichzeitig betroffen sind.

Kommt es durch das Verhalten zur Tötung eines Menschen, reicht leichtfertiges Handeln aus, um eine lebenslange Freiheitsstrafe zu begründen. Leichtfertigkeit bedeutet: eine besonders grobe Verletzung von Sorgfaltspflichten.


Wann ist eine mildere Strafe für Herbeiführen einer Überschwemmung möglich?

Das Gericht kann unter anderem eine mildere Strafe verhängen, wenn ein sogenannter minder schwerer Fall vorliegt, aber auch fahrlässiges Verhalten wird milder als vorsätzliche Herbeiführen einer Überschwemmung bestraft.


Was tun bei Ermittlungen wegen § 313 StGB?

Wenn gegen Sie wegen des Herbeiführens einer Überschwemmung ermittelt wird, sollten Sie schnell handeln:

➡️ Schweigen Sie gegenüber der Polizei.
➡️ Wenden Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Strafrecht.

Ein spezialisierter Strafverteidiger kann:

  • den Tatvorwurf prüfen,
  • entlastende Argumente finden (z. B. keine konkrete Gefahr) und
  • eine strategische Verteidigung aufbauen.


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