UfinaCapital – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform UfinaCapital bietet unter ihrer Domain ufinacapital.cc im Internet den Zugang zum Forex-Handel, den Kryptowährungshandel sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an.

Anlegern kann nur abgeraten werden, über diese Handelsplattform Kapital anzulegen. Sollten Anleger dennoch Kapital angelegt haben und keine Auszahlung ihres Guthabens erhalten, dann empfiehlt es sich, schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Es gibt im vorliegenden Fall mehrere Gründe, die gegen eine Kapitalanlage über die Firma UfinaCapital sprechen.

Zum einen wird im Rahmen des Internetauftritts keine Betreibergesellschaft benannt, die die Handelsplattform UfinaCapital betreibt. Notwendigerweise werden entsprechende Handelsplattformen immer von entsprechenden Betreibergesellschaften betrieben.

Zum anderen fehlt ein rechtsverbindliches Impressum bzw. ein Hinweis auf die presserechtlichen Verantwortlichen der Firma UfinaCapital. Auch die Geschäftsführer und / oder Direktoren der Firma UfinaCapital werden nicht benannt.

Es ist zwar davon die Rede, dass die Firma UfinaCapital in England unter der Adresse: Inchmead Suite, 100 Berkshire Place, Winnersh, Wokingham, United Kingdom, RG41 5RD, eine Niederlassung hätte. Erste Recherchen haben jedoch ergeben, dass sich unter der genannten Adresse keine Niederlassung der Firma UfinaCapital findet.

Darüber hinaus warnten mittlerweile mehrere europäische Aufsichtsbehörden vor einer Kapitalanlage bei der Firma UfinaCapital. Die belgische Finanzmarktaufsicht (FSMA) warnte ebenso vor der Firma UfinaCapital wie auch die italienische Finanzmarktaufsicht (CONSOB). Diese veröffentlichte am 08.02.2024 eine entsprechende Pressemitteilung.

Unabhängig davon liegt auch in Deutschland keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die deutsche Aufsichtsbehörde – für die Firma UfinaCapital vor, die vorgenannten Handelsgeschäfte in Deutschland über die Handelsplattform anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abzuwickeln.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar und kann auch strafrechtlich relevant sein (§ 54 I Nr. 2 KWG).

Wer ohne Erlaubnis nach § 32 I Satz 2 KWG Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Anleger, die durch eine Handelsplattform, die über keine entsprechende Genehmigung, wie die Firma UfinaCapital, verfügt, geschädigt wurden, können im Übrigen auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma UfinaCapital und deren Verantwortlichen gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG darstellen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform UfinaCapital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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