Unautorisierte Abbuchungen nunmehr auch bei der Commerzbank

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Nachdem hauptsächlich die Postbank in der jüngsten Vergangenheit wegen unautorisierten Abbuchungsvorgängen von sich reden gemacht hat, sind nunmehr zunehmend Konten und Kunden der Commerzbank von dieser dreisten Betrugsmasche betroffen. Hier gilt: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. So dokumentieren Sie glaubhaft, dass Sie nicht an der Masche beteiligt sind. 

Dabei buchen unbekannte Kriminelle von Ihrem Bankkonto Geld ab, als ob Sie selbst es wären. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch gegen das Kreditinstitut auf Erstattung des zu Unrecht abgebuchten Betrages. Wenn Sie versuchen, gegen die Betrüger vorzugehen, werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern. Diese sitzen wohl geschützt  im fernen Ausland in den Netzwerken der organisierten Kriminalität und sind nicht ausfindig zu machen. 

Der Gesetztgeber hat aus diesem Grund im § 675u BGB den Erstattungsanspruch gegen das Kreditinstitut geschaffen. Der Bankkunde kann von seiner Bank verlangen, dass der nicht autorisierte Betrag wieder gutgeschrieben wird. Dieser Anspruch ist nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit des Bankkunden ausgeschlossen, § 675v BGB. Damit Ihnen dieser Vorwurf nie gemacht werden kann, sollten Sie sich vorbeugend selbst schützen, indem Sie persönliche Daten, Wie PINs, TANs und ähnliche Angaben niemals gegenüber Dritten angeben. Wenn eine E-Mail Ihrer Bank kommt, sollten Sie anrufen und sich vergewissern. In der Regel werden Sie von der Bank nicht per E-Mail angeschrieben. Falls doch, etwa im Onlinebanking, enthalten diese Mails lediglich Informationen (z.B. Kontoauszüge, Anlagemöglichkeiten). Es werden keine sensiblen Daten abgefragt, insbesondere müssen Sie keine PIN eingeben. Falls Sie doch um die PIN gebeten werden, etwa um an ein sicherheitsrelevantes Softwareupdate zu gelangen, können Sie von einem Betrugsversuch ausgehen. Ich weiß aus zahlreichen Erstattungsprozessen, dass die Bankkunden später nicht erklären können, wie die sensiblen Daten an Unbefugte weitergegeben werden konnten. Deshalb sollte diese missliche Situation überhaupt nicht erst entstehen. 

Allerdings haben die Betrüger noch zahleiche weitere Möglichkeiten, an Ihre hochsensiblen Kontodaten zu gelangen. Es spricht daher keine tatsächliche Vermutung für ein grob fahrlässiges Verhalten der Bankkunden. Die Bank muss die grobe Fahrlässigkeit des Kunden voll beweisen. Das ist der große Vorteil, den der Kunde im Erstattungsprozess hat. 

Sie müssen sich daher nicht schämen, wenn Sie Opfer dieser Betrugsmasche geworden sind. Geben Sie Ihre Schwierigkeiten an erfahrene und kompetente Hände ab. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, bzw. meine Kanzlei.  

  


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