Unautorisierte Geldabhebungen bei der Postbank

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Als Online-Kunde bei der Postbank müssen Sie in diesen Tagen besonders sorgfältig ihre Kontoaus-züge prüfen. Dabei könnten Sie allerdings einen Schock erleben. Gehäuft traten in letzter Zeit unbe-rechtigte Abhebungen unbekannter Personen in erheblicher Höhe auf. Meist betragen einzelne Abhebungen ca. 3.000,00 €. Werden mehrere Abhebungen getätigt, kommt leicht ein hoher Schaden zusammen.


Die meist im Ausland ansässigen Betrüger gehen raffiniert vor und haben offenkundig Insiderwissen. Sie schicken den Bankkunden eine E-Mail, welche einen Bezug zu einer aktuellen Frage hat, etwa ei-nen bevorstehenden Gesprächstermin mit der Bank. Die Kunden müssen ihre PIN eintragen, um die Mail vollständig lesen zu können (sog. Phishing). Mit der Kenntnis der PIN haben die Betrüger Zugriff auf das Konto des Bankkunden. Dann bedienen sie sich hemmungslos bis das Konto vom Kunden gesperrt wird oder der Dispo überschritten ist.


Als Kunde  kommen Sie nicht an die Betrüger heran. Da sind Profis am Werk. Allerdings haben Bankkunden in solchen Fällen grundsätzlich einen Anspruch gegen ihre Bank auf Wiedergutschrift des verlorenen Betrages. Nach § 675 S. 2 BGB ist der Zahlungsdienstleister, also die Bank, verpflichtet, das Zahlungskonto im Falle einer unautorisierten Abbuchung wieder auf den Stand zu bringen, den es ohne die nicht-autorisierte Verfügung hätte. Hat beispielsweise der unbekannte Dritte 1.000,00 € ohne die Autorisierung des Kontoinhabers abgebucht, muss die Bank 1.000,00 € gutschreiben.

Hiervon gibt es nach § 675v Abs. 3 BGB Ausnahmen. Der Zahler, also der Bankkunde, haftet der Bank insbesondere in Fällen von betrügerischer Absicht oder von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dann muss die Bank das Konto nicht auf den vorherigen Stand bringen. Ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist anhand des Einzelfalles zu beantworten. Beim geschilderten Fall der Phishing E-Mail ist sicherlich noch keine grobe Fahrlässigkeit anzunehmen.


In jedem Fall sollten Sie als Kunde Anzeige gegen Unbekannt wegen Computerbetruges stellen. Damit rückt jeder Verdacht einer betrügerischen Absicht des Kunden in weite Ferne.

Einmal mehr schickt sich die Postbank an, ihre IT umzustellen. das ist erfahrungsgemäß eine erhebliche Gefahrenquelle für Hackerangriffe.
In meiner Beratungspraxis haben sich diese Fälle in der letzten Zeit sehr gehäuft. Sie sind nicht auf die Postbank beschränkt. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mit unserem Büro Kon-takt aufzunehmen.



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