Unfälle nicht ohne Anwalt abwickeln

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Warum einen Anwalt einschalten?

Wenn Sie zu den Glücklichen gehören, die noch nie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, dann wissen Sie wahrscheinlich gar nicht, mit wie viel Ärger und Zeitaufwand die anschließende Abwicklung verbunden sein kann. Die Versicherer haben geschultes Personal, das genau weiß, was nach einem Verkehrsunfall bezahlt werden muss und was nicht. Mit „Abzug neu für alt“, „Eigenersparnis“ oder „Nettolohnersatz“ lässt sich ein Laie leicht irritieren. Sie können sicher sein, dass Sie ohne die Einschaltung eines Anwaltes keinen Cent mehr als unbedingt nötig von der Versicherung ausgezahlt bekommen.

Fakt ist, dass die meisten Haftpflichtversicherer verhindern wollen, dass Sie nach einem Unfall einen Anwalt aufsuchen. Aus gutem Grund, denn sie wollen Kosten sparen. Denn wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, dann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren gesamten Schaden – inklusive der Anwaltsgebühren – bezahlen. Das bedeutet, dass Ihnen in einem solchen Fall in der Regel keine Kosten entstehen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Dann zahlen Sie, je nach Vertragsart, maximal die mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.

Worauf haben Sie nach einem Unfall Anspruch?

Nachfolgend nur eine kleine Auflistung, welche Posten der Anwalt ggf. für Sie bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kann: Abschleppkosten, Reparaturkosten laut Rechnung, Gutachten oder Kostenvoranschlag, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Wertminderung, Zulassungskosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Kfz-Nummernschilder, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Finanzierungskosten, Kleiderschäden, Kostenpauschale, Kosten für beschädigte Gegenstände, Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Arztkosten, Praxisgebühr, Medikamente, Massagen, Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, etc.

Manchmal droht ein Strafverfahren

In vielen Fällen kommen Sie als Unfallbeteiligter auch in Berührung mit dem Strafrecht. Sobald jemand verletzt worden ist, leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung in die Wege. Wenn Sie als Beschuldigter Ihre Rechte wahren wollen, dann sollten Sie wissen, was in den Ermittlungsakten steht. Beschuldigte dürfen die Akten aber nicht selbst einsehen, weil vielfach die Gefahr zu groß wäre, dass dann belastende Unterlagen verschwinden würden. Aus diesem Grunde haben in Deutschland nur Anwälte das Recht, für ihre Mandanten Ermittlungsakten einzusehen.

Akteneinsicht darf nur der Anwalt beantragen

Auch wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist, kann ein Rechtsanwalt für Sie Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Oftmals lauern in Ermittlungsakten kleine Fehler, auf die Ihr Anwalt bei seinen Recherchen stößt und die dann dazu führen können, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt werden muss. Für solche Fälle ist es immer sinnvoll, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, die Sie von den Kosten für das Straf- und/oder Bußgeldverfahren freistellt.



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