Unfall in den Niederlanden - das sollten Sie wissen

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Momentan ist Ferien- und damit auch Urlaubszeit. Viele verbringen ihren Sommerurlaub in den Niederlanden und sind dort mit dem eigenen Auto unterwegs. Doch was, wenn man dann in einen Verkehrsunfall gerät? Ein Autounfall ist immer eine unerfreuliche Angelegenheit. Ereignet sich dieser noch dazu im Ausland, wird es auch rechtlich kompliziert. Wo mache ich meine Ansprüche geltend – in den Niederlanden oder in Deutschland? Welches Recht findet bei der Regulierung des Unfalls Anwendung? Was es zu beachten gibt, wenn Sie in den Niederlanden in einen Unfall verwickelt wurden, erfahren Sie hier: 

Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?

Unmittelbar nach dem Unfall ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle abzusichern und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten. Dann gilt es, den Unfallhergang zu dokumentieren: Halten Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners, dessen Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer, sowie die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge fest. Fotografieren Sie die Unfallstelle und die an den Fahrzeugen entstandenen Schäden. Notieren Sie Name und Anschrift von (nach Möglichkeit neutralen) Zeugen. Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden (Tel.: 112, Tel. Rettungsdienst: 112). Sind nur Sachschäden entstanden, empfiehlt es sich, den „Europäischen Unfallbericht“ auszufüllen. 

Hinweis: Nach dem Unfall sollten Sie keine Dokumente in niederländischer Sprache unterschreiben, deren Inhalt Sie nicht verstehen.

An wen wende ich mich nach dem Unfall?

Zur Regulierung der Unfallschäden können Sie sich zum einen an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in den Niederlanden wenden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Ansprüche beim Regulierungsbeauftragen der niederländischen Haftpflichtversicherung in Deutschland anzumelden.

Was mache ich, wenn sich die Versicherung weigert, meinen Schaden zu ersetzen? 

Kann mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners keine Einigung erzielt werden, können Sie Ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend machen – und zwar in Deutschland. Hier müssen Sie jedoch beachten, dass zwar in Deutschland geklagt werden kann, dabei aber niederländisches Schadensersatz– und Verkehrsrecht Anwendung findet. Das hat unter Umständen zur Folge, dass die Versicherung nicht all die Kosten erstattet, die sie nach deutschem Recht hätte ersetzen müssen. 

Hinweis: Aufgrund der Anwendung niederländischen Rechts und der hieraus resultierenden rechtlichen Komplexität, empfiehlt es sich in einem solchen Fall anwaltlichen Rat einzuholen, damit all die Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden, die Ihnen rechtlich zustehen.

Welche Schadenspositionen werden von der niederländischen Versicherung ersetzt?

1. Reparaturkosten werden nach Vorlage der Werkstattrechnung ersetzt. Abgerechnet werden kann in der Regel aber auch auf Basis eines Sachverständigengutachtens. Sind bei dem Unfall lediglich Bagatellschäden entstanden, ist auch ein Kostenvoranschlag ausreichend.

Hinweis: Der Erstattungsanspruch ist stets auf die Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts beschränkt.

2. Bei einem Totalschaden des Unfallfahrzeugs ersetzt die Versicherung den Zeitwert, abzüglich des Restwerts. Dass ein Totalschaden tatsächlich vorliegt, muss dann anhand eines Gutachtens nachgewiesen werden.

3. Gutachterkosten werden immer dann ersetzt, wenn das Gutachten erforderlich war.

4. Ersatz für die entstandene Wertminderung des Unfallfahrzeugs wird bei schweren Beschädigungen geleistet. Auch hier ist ein Gutachten erforderlich. 

5. Mietwagenkosten werden erstattet, sofern das Fahrzeug aus beruflichen Gründen zwingend benötigt wird. Aufgrund ersparter Eigenkosten werden hier etwa 25 % abgezogen.

6. Im Falle von Personenschäden zahlt die Haftpflichtversicherung für Heilungskosten, wenn diese nicht von der eigenen Krankenversicherung ersetzt werden. Außerdem bekommen Geschädigte Ersatz für ihren Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Sie wurden in den Niederlanden in einen Unfall verwickelt und sind unsicher, wie Sie nun am besten weiter verfahren? Oder weigert sich die Versicherung des Unfallgegners für Ihre Schäden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schadensregulierung nach einem Unfall in den Niederlanden!

Foto(s): Adobe Stock

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