Unfall - und jetzt?

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Betrachtet man die Entwicklung des Verkehrsaufkommens in Deutschland, überrascht die Tatsache nicht, dass durchschnittlich jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. Leider passieren Verkehrsunfälle jeden Tag.

Sind Sie selbst betroffen, benötigen Sie schnell professionelle und kompetente Hilfe. Nach einem Unfall verhalten sich Autofahrer oftmals falsch, was teuer werden kann. Falsches Verhalten nach dem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Die erste Kontaktaufnahme nach einem Unfall sollte nicht mit der Versicherung oder aber der Autowerkstatt erfolgen. Nehmen Sie stattdessen Kontakt mit einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt auf. Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Die gegnerische Versicherung hat immer eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen.

Geschädigte eines Unfalls, die einen Rechtsanwalt beauftragen, erzielen regelmäßig eine deutlich höhere Entschädigung als Geschädigte, die die Schadenregulierung selbst in Eigenregie durchführen.

Die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt - extreme Ausnahmefälle ausgenommen - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen.

So verhalten Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig:

  1. Sichern Sie sofort die Unfallstelle: Schalten Sie die Warnblickanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf.
  2. Rufen Sie umgehend die Polizei und - sollte es notwendig sein - den Rettungsdienst. Leisten Sie erste Hilfe, wenn es Verletzte gibt.
  3. Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort.
  4. Behalten Sie den Überblick und bleiben Sie ruhig! Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen!
  5. Geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab!
  6. Verändern Sie nichts am Unfallort, ehe die Polizei eintrifft - insbesondere bei erheblichem Sachschaden, Verletzten oder fehlender Einigung. Wird doch etwas bewegt - bei Bagatellunfällen sollte die Fahrbahn möglichst rasch geräumt werden -, fertigen Sie eine Unfallskizze an oder fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.
  7. Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Sollten sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie sich folgende Angaben: Name des Fahrers und des Halters, amtliches Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.
  8. Bemühen Sie sich um Aussagen von Zeugen.
  9. Unterstützen Sie die Polizei bei der Protokollerstellung. Prüfen Sie das Unfallprotokoll der Polizei und korrigieren Sie - falls erforderlich - Unstimmigkeiten sowie falsche Angaben zum Sachverhalt.
  10. Nehmen Sie keine "kostenlosen" Angebote von ungebetenen Unfallhelfern an, verbunden mit der Bedingung, dass Sie Ihre Schadensersatzansprüche abtreten!
  11. Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung beispielsweise über die Wahl der Werkstatt oder die Beauftragung eines Sachverständigen!

Mehr zum Thema „Unfall" finden Sie auf meiner Internetseite www.kanzlei-thalwitzer.de.


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