Unfallregulierung mit Rechtsanwalt bringt viele Vorteile

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Wer in einen Verkehrsunfall geraten ist und diesen nicht oder nur zu einem Teil verschuldet hat, sollte für die Prüfung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche einen Rechtsanwalt beauftragen:

Erstattung der Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung 

Dafür spricht, dass bei Fahrzeug- oder Personenschäden die gegnerische Versicherung in der Regel die Anwaltskosten erstatten muss. Nur in den Fällen, in denen der Schaden und die Schadenshöhe sowie die Schuldfrage unstreitig sind, kann die Verpflichtung der gegnerischen Versicherung zur Zahlung der Anwaltskosten entfallen. Im Zweifel sollten Betroffene diese Frage in einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch vor der Mandatierung zur Regulierung mit dem Anwalt klären.

Erstberatungsgespräch nutzen

Viele Anwälte bieten bei Verkehrsunfällen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Gespräch bewertet der Rechtsanwalt den Sachverhalt und klärt auf, welche Schadensersatzansprüche im Raum stehen und welche Risiken vermieden werden sollten. Dabei sollte man bereits so früh wie möglich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt kontaktieren. So können im frühen Stadium Kostenrisiken, wie zum Beispiel die Erstattung der Abschleppkosten zur Wunschwerkstatt oder für einen Mietwagen durch die gegnerische Versicherung, geklärt werden.

Schäden ermitteln und durchsetzen lassen

Je nach Fall kann Betroffenen nach einem Verkehrsunfall eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen zustehen. Hier zeigt sich, dass die Abfindungsangebote der Versicherungen oftmals Schäden zu niedrig ansetzen oder zu erstattende Schadenspositionen nicht anerkennen. Auch sind sich viele Geschädigte gar nicht bewusst, welche Schadensersatzansprüche ihnen zustehen. So steht auch Verletzten, die z. B. als Hausfrauen oder Hausmänner keiner bezahlten Arbeit nachgehen, die Erstattung des sogenannten Haushaltsführungsschadens zu, wenn sie einen Haushalt unfallbedingt nicht führen können. 

Schwieriger Streitpunkt Schmerzensgeld

Bei Personenschäden ist das Schmerzensgeld der größte Streitpunkt mit der gegnerischen Versicherung. Da erlittene Schmerzen nicht direkt medizinisch nachweisbar sind, orientieren sich die Gerichte an den diagnostizierten Verletzungen, insbesondere zu welchen Beeinträchtigungen diese geführt haben, wie zum Beispiel die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder bleibende Behinderungen. Sogenannte Schmerzensgeldtabellen fassen solche Urteile zusammen und liefern Anhaltspunkte für die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes. Folglich sollten Geschädigte so früh wie möglich nach dem Unfall einen Arzt aufsuchen, um sich die erlittenen Verletzungen attestieren zu lassen.

Spätfolgen nie außer Acht lassen

Solange die Spätfolgen der Verletzungen noch nicht abgeschätzt werden können, sollte jeder Geschädigte es sich gut überlegen, ob und welche Angebote der Versicherung er zur Abfindung annimmt. Solche Angebote der Versicherung sind stets mit der Bedingung verknüpft, später keine Nachforderungen stellen zu können. Verschlimmert sich im Nachhinein der gesundheitliche Zustand oder tritt die erhoffte Heilung nicht ein, kann eine Abfindungsvereinbarung gravierende Auswirkungen haben. Drohen Spätfolgen, sollte die Versicherung unbedingt zu einem Anerkenntnis mit Wirkung eines Feststellungsurteils aufgefordert werden. Damit verlängert sich die Verjährungsfrist der Schadensersatzansprüche von 3 auf 30 Jahre.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main schreibt in seinem Urteil vom 01.12.2014:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

 (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)


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