Unionpay & Alipay - Nutzung in Europa / Deutschland

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Auf der Suche nach alternativen Zahlungsdiensten prüfen immer mehr Shop-Besitzer, Start-ups und Anbieter von Internet-Dienstleistern die Möglichkeit, mit ausländischen Anbietern die Nachteile deutscher, bzw. europäischer Anbieter auszugleichen. Diese wären:

  • Hohe Kosten
  • Beschränkungen jeglicher Art
  • Hohe Anforderungen an persönliche Identität

Rechtsanwalt Fabian Fritsch hat sich auf Online-Zahlungsdienste spezialisiert und rät deutschen Interessenten so lange von der Nutzung ab, wie die Anbieter nicht über eine rechtlich wirksame Niederlassung in Europa verfügen, bzw. das geplante Geschäft über eine europäische Tochtergesellschaft abwickeln können. Hintergrund: Ohne die Regulierungswerkzeuge und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer europäischen Bankenaufsicht und deutschen, bzw. europäischen Rechts können Forderung gegen Anbieter aus Übersee nicht vor einem deutschen Gericht durchgesetzt werden. Fritsch: „…und eine außergerichtliche Regelung dürfte ohnehin extrem schwierig sein!“

Allerdings geht Fritsch davon aus, dass Alipay oder das aktuell aufstrebende Kreditkartenunternehmen Unionpay auf einem zunehmend globaler agierenden Finanzmarkt ihre Anteile sichern werden. Aktuell ist es aber so, dass diese Dienste nicht in Bereichen angewendet werden sollten, in denen Shops, Internetdienstleistungen oder Geschäftsideen nicht von einer nachhaltig funktionierenden Bezahldienstumgebung abhängig sind.

Fritsch: "Sicherlich kann man ausländische Kartendienste und Bezahlsysteme in ein Konzept integrieren. Vorab sollte man allerdings die AGB juristisch prüfen lassen und auch sicherstellen, dass über diese Dienste den in Deutschland geforderten Nachweispflichten entsprochen werden kann - dies insbesondere in Bezug auf das Geldwäschegesetz.


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