United Investors Game Portfolio 2007 – Schadensersatz bei falscher Beratung

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Der Siegeszug der Computer-, Video- und Handyspiele war nicht aufzuhalten. Binnen weniger Jahre wuchs der Markt zu einer Industrie mit Millionen- und Milliardenumsätzen heran. Daher begannen auch Fondsanbieter Produkte zu entwickeln, die in solche virtuellen Spiele investieren. Der Fonds United Investors Game Portfolio 2007 investierte in ein breites Angebot verschiedener Kinder- und Erwachsenenspiele. Doch es zeigte sich, dass auch ein Engagement auf dem Spielemarkt keine Erfolgsgarantie ist.

Geplant war, dass der United Investors Game Portfolio 2007 nach 5 Jahren Laufzeit rund 150 % des investierten Betrags an die Anleger ausgezahlt haben sollte. Vor allem im Jahr 2010 sollten die Anleger des Gamefonds erhebliche Ausschüttungen erhalten. Allerdings ließ sich das für das Jahr 2011 geplante Ende der Beteiligung nicht realisieren. Verschobene Veröffentlichungstermine und die wenig erbaulichen Finanzen des United Investors Game Portfolio 2007 ließen dies nicht zu. Eine weitere, aus Sicht der Anleger des United Investors Game Portfolio 2007 ebenfalls besorgniserregende Entwicklung ist die Insolvenzanmeldung des Partners dtp Entertainment AG im April 2012. Die dtp Entertainment AG entwickelt und veröffentlicht Spiele für den United Investors Game Portfolio 2007.

Für die Anleger des United Investors Game Portfolio 2007 stellt sich nun die Frage, was sie in dieser Situation unternehmen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche den Anlegern des Gamefonds zustehen und ob ein verlustfreier Ausstieg möglich ist. Um dies zu ermitteln, kann das Anlageberatungsgespräch auf Fehler wie die unzureichende Risikoaufklärung überprüft werden. Denn Gamefonds sind keine sicheren Kapitalanlagen. Wurde ein Anleger des United Investors Game Portfolio 2007 vor der Investition in den Fonds falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger, die in Spielefonds investierten.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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