Unrentable Lebensversicherung? – Widerspruch prüfen und Geld zurückholen

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Die Lebensversicherung hat bei vielen Verbrauchern ihren Stellenwert als wichtiger Baustein der Altersvorsorge verloren. Nach Medienberichten scheinen sich inzwischen auch verschiedene große Versicherungskonzerne vom Geschäft mit den Lebensversicherungen verabschieden zu wollen, weil die niedrigen Zinsen die Versicherer belasten. Die Lebensversicherung und was am Ende für den Versicherungsnehmer herauskommt, wird für den Versicherungsnehmer immer unsicherer.

„Für viele Versicherungsnehmer dürfte daher der Zeitpunkt gekommen sein, sich Gedanken über den Ausstieg aus ihrer Lebensversicherung zu machen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss. Die vorzeitige Kündigung der Police ist jedoch in der Regel keine Option, weil der Versicherungsnehmer dann nur den Rückkaufswert zurückerhält. „Das ist meistens ein dickes Minusgeschäft. Der Widerspruch der Lebensversicherung ist häufig die wesentlich sinnvollere, weil lukrativere Alternative“, so Rechtsanwalt Jansen.

Der Widerrufsjoker ist vor allem durch den Widerruf von Immobiliendarlehen bekannt geworden. So ähnlich funktioniert er auch bei Lebensversicherungen. Auch hier ist der Widerspruch möglich, wenn der Versicherer seinen Kunden nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt oder die Versicherungsunterlagen nicht vollständig übergeben hat. Die Folge ist, dass die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt wurde, sodass der Widerspruch immer noch erklärt werden kann.

Besonders häufig ist dies bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, der Fall. Hier wurde eine Klausel verwendet, die besagte, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, auch wenn der Verbraucher nicht alle Informationen erhalten hat. „Diese Klausel hat der BGH aber für unwirksam erklärt“, betont Rechtsanwalt Jansen.

Der Widerspruch der Lebensversicherung bietet gegenüber der vorzeitigen Kündigung den Vorteil, dass Abschluss- und Verwaltungskosten nicht auf den Versicherungsnehmer umgelegt werden dürfen, so wie es bei einer Kündigung der Fall ist. „Der finanzielle Vorteil kann dadurch schnell bei einigen tausend Euro liegen“, erklärt Rechtsanwalt Jansen. Denn nach dem erfolgreichen Widerspruch erhält der Versicherungsnehmer seine geleisteten Prämien vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich eine gewisse Summe abziehen lassen.

Sollte die Lebensversicherung bereits gekündigt worden sein, steht das einem Widerspruch nicht im Weg. Der Widerspruch kann auch noch nachträglich erklärt und sich das Geld vom Versicherer zurückgeholt werden.

Versicherungsnehmer, die sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten, können prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch vorliegen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/widerruf-lebensversicherungen


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