Untätigkeitsklage bei Einbürgerung in Berlin und anderswo: ​Lohnt es sich?

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Die Einbürgerung in Deutschland – ein lang ersehnter Schritt für viele, die hier ein neues Zuhause gefunden haben. Doch der Weg dorthin ist vor allem: langwierig. Die Antragszahlen steigen, befeuert durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024, die die Hürden für die Einbürgerung senkt. Gleichzeitig ächzen die Einbürgerungsbehörden unter der Last der Antragsflut. Ein Dilemma, das immer häufiger in einem juristischen Mittel mündet: der Untätigkeitsklage. Aber ist sie wirklich die Lösung?

Verständnis für beide Seiten: Überlastete Behörden und wartende Antragsteller

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts war lange angekündigt. Städte und Kommunen bzw. die Länder hatten also Zeit, sich vorzubereiten, Ressourcen zu planen, Personal aufzustocken. Dass die Antragszahlen in die Höhe schnellen würden, war absehbar. Andererseits ist die Realität in vielen Behörden eine andere: Personalmangel, komplexe Fälle und ein Berg an unerledigten Anträgen. Die Folge: Wartezeiten von vielen Monaten, manchmal sogar Jahren.

Für die Antragsteller*innen ist diese Situation zermürbend. Sie haben alle Voraussetzungen erfüllt, die Unterlagen eingereicht, Gebühren bezahlt – und warten. Warten auf einen Bescheid, der über ihre Zukunft in Deutschland entscheidet. Das allgemeine Verwaltungsrecht hält einen Anspruch auf Bearbeitung von Anträgen in angemessener Zeit vor. Bürgerinnen und Bürger müssen sich nicht dafür rechtfertigen, diesen Anspruch auch einzufordern.

Die Untätigkeitsklage: Beschleuniger oder nur noch mehr Kosten?

Hier kommt die Untätigkeitsklage ins Spiel. Sie ist ein Rechtsbehelf, um die Behörde zum Handeln zu bewegen, wenn diese nach einer gewissen Dauer – ohne zureichenden Grund – keinen Bescheid erlassen hat. Die Praxis zeigt: Immer mehr Antragsteller*innen greifen bundesweit zu diesem Mittel, und ja, in vielen Fällen führt es tatsächlich zu einer beschleunigten Bearbeitung. Es scheint fast so, als ob diejenigen, die klagen, schneller an die Reihe kommen und jene überholen, die geduldig warten. Das ist natürlich problematisch und wirft ein Schlaglicht auf die strukturellen Probleme in der Verwaltung.

Doch ist die Untätigkeitsklage ein Allheilmittel? Keineswegs. Sie ist mit Kosten verbunden, die der Antragsteller zunächst vorstrecken muss. Zwar bekommt man diese in der Regel erstattet, wenn die Klage erfolgreich ist, die Behörde verliert und keinen zureichenden Grund für die Verzögerung hatte; überdies ein Anspruch auf die Einbürgerung bestand und man bereits bei Klageerhebung beantragt hat, dass das Gericht die Behörde zur Einbürgerung verpflichtet. Doch es bleibt ein finanzielles Restrisiko und eine zusätzliche Belastung. 

Fazit: Kein Allheilmittel, aber ein wichtiges Druckmittel

Die Untätigkeitsklage ist gewiss kein Allheilmittel für die Probleme im Einbürgerungsverfahren. Sie ist aber auch kein Teufelszeug, zu dem nur Anwälte raten. Sie ist ein im Gesetz vorgesehenes Rechtmittel und oft wichtiges Druckmittel. Behörden sind überlastet, das ist unbestreitbar. Aber gerade wenn es um zeitkritische Einbürgerungen geht, etwa weil der Job oder die Familienzusammenführung davon abhängen, oder wenn der Sachverhalt klar und eindeutig ist, darf man als Antragsteller*innen eine zügige Bearbeitung erwarten. Und man muss sich nicht dafür rechtfertigen, sein Recht auch einzufordern. Die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten auf regelmäßig fünf Jahre, ein Kernstück der Reform, läuft ins Leere, wenn die Bearbeitung der Anträge Jahre dauert. Hier muss die Verwaltung effizienter werden, und die Untätigkeitsklage kann, in den richtigen Händen, ein Instrument sein, diesen Prozess anzustoßen.

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