Unternehmensfortführung mit „familienexternen“ Personen

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Management-Buy-Out / Mitarbeiterbeteiligung

Je nach Unternehmensgröße kann die Unternehmensnachfolge über einen sogenannten Management-Buy-Out (MBO) oder eine Mitarbeiterbeteiligung erfolgen.

Beim MBO übernehmen „unternehmenseigene“ Fremdgeschäftsführer/Prokuristen im Rahmen eines Unternehmenskaufs die Mehrheit der Unternehmensanteile, wodurch das Unternehmen im Übrigen in seiner bestehenden Form auch personell erhalten bleibt.

Ein besonderer Vorteil des MBO liegt darin, dass bei rechtzeitiger Entscheidung für den MBO als Option der Unternehmensfortführung, die Motivation und damit auch die Einsatzbereitschaft der (leitenden) Mitarbeiter des Unternehmens gesteigert werden und das Unternehmen daher schon frühzeitig davon profitieren kann.

Ein weiterer Vorteil des MBO ist, dass den zukünftigen Unternehmenseignern das Unternehmen bereits bekannt und vertraut ist und sich hierdurch die Vertragsverhandlungen erheblich einfacher gestalten lassen und das Risiko einer späteren Inanspruchnahme des Verkäufers deutlich reduziert wird.

Management-Buy-In:

Im Gegensatz zum MBO wird das Unternehmen beim Management-Buy-In (MBI) nicht durch unternehmenseigene, sondern durch unternehmensfremde Führungskräfte übernommen.

Ein Vorteil - wenn nicht gar der wesentlichste - des MBI wird darin gesehen, dass, getreu dem Motto „Neue Besen kehren gut“ mit der Übernahme der Führungsebene durch eine unternehmensfremde Geschäftsleitung möglichst viele neue Impulse in das Unternehmen getragen werden und auf Seiten der neuen Geschäftsleitung oftmals eine größere Innovations- und Investitionsbereitschaft als auf Seiten der „alteingesessenen“ Führungsebene besteht.

Fremdgeschäftsführung

Im Gegensatz zum MBO oder MBI bleibt der bisherige Unternehmensinhaber nach dieser Alternative jedenfalls zunächst Eigentümer seines Unternehmens und scheidet „lediglich“ aus dessen Geschäftsführung aus.

Eine solche Lösung kann dann von Vorteil sein, wenn

  • die Möglichkeit besteht, dass doch ein Nachfolger in der eigenen Familie gefunden werden kann bzw. wurde, dieser heute aber noch nicht –­­­­­ aus welchen Gründen auch immer – die Nachfolge antreten kann
  • das Unternehmen nicht mehr durch Familienmitglieder fortgeführt werden kann oder soll, aber im Eigentum der Familie erhalten bleiben soll
  • durch die Installation einer Fremdgeschäftsführung ein mögliches MBO/MBI vorbereitet werden soll

Nachteil der Fremdgeschäftsführung ist, dass die Identifikation einer Fremdgeschäftsführung oftmals nicht mit jener der geschäftsführenden Gesellschafter verglichen werden kann und dahinter zurücksteht.

Betriebsverpachtung

Eine weitere Möglichkeit der zeitweiligen Unternehmensfortführung durch familienfremde Personen bietet die Unternehmensverpachtung. Hierbei verpachtet der Unternehmer sein Unternehmer an einen fremden Dritten, der für die Dauer der Pacht, vergleichbar eines Inhabers, das Unternehmen fortführt und damit sowohl das unternehmerische Risiko trägt, aber auch am unternehmerischen Erfolg unmittelbar beteiligt ist.

Die Vorteile der Betriebsverpachtung liegen sicherlich darin, dass der Verpächter bzgl. seiner Altersversorgung mit einer regelmäßigen gleichmäßigen Pacht rechnen darf und nach Beendigung der Pacht weiterhin die Möglichkeit hat, das Unternehmen innerhalb der Familie zu übertragen, zu liquidieren aber auch ggf. an den bisherigen Pächter zu veräußern.

 

Axel Steiner
Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Nachfolgeberatung

www.goertz-kanzlei.de

 


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