Testamentsvollstreckung zur Vermeidung von Konflikten und zur Unternehmensfortführung

  • 4 Minuten Lesezeit

Eine sorgfältig ausgewählte Person kann Konflikte unter Erben verhindern und den Nachlass ohne Zerschlagung im Sinne des Verstorbenen verwalten. Die Nachfolgeplanung sollte rechtzeitig erfolgen.

Ein qualifizierter Testamentsvollstrecker oder Abwicklungsvollstrecker bzw. Fortführungsverwalter kann auch in besonders schwierigen Fällen Konflikte klären bzw. vermeiden und die Nachlasswerte erfolgreich verwalten.

Geeignet ist die Testamentsvollstreckung auch in Fällen, in denen die Kinder noch nicht in der Lage sind, ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Die Testamentsvollstreckung kann regeln, dass z. B. bis zum 27. Geburtstag die Testamentsvollstreckung läuft.

Gesetzlich ist für den Testamentsvollstrecker keine besondere Qualifikation vorgesehen. Meine Erfahrung zeigt, dass Spezialkenntnisse dringend erforderlich sind, um böse Überraschungen zu vermeiden. Folgende Qualifikation und Eigenschaften sind notwendig oder sinnvoll:

  • Verhandlungsgeschick durch Ausbildung (z. B. Harvard Konzept) und Praxis
  • Konfliktmanagementausbildung
  • Lebenserfahrung
  • ausgewiesene kaufmännische Kenntnisse durch Zusatzstudium
  • Praktische Erfahrungen in der Unternehmensführung
  • Erfahrung in Sachen Nachfolgeregelungen mit schwierigen Fällen
  • Umfassende Erfahrung als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter
  • gute Bonität und Seriosität
  • Vermeidung unnötiger Kosten
  • Fremdgeldkontenführung mit regelmäßiger Berichtserstattung und Offenlegung
  • Vertiefte Kenntnisse im Wirtschafts- und Erb- und Stiftungsrecht
  • Fachkenntnisse zur Planung und Kontrolle der Liquidität und Ertrags
  • Fachkenntnisse zur Sanierung und Fortführung von Gesellschaften t
  • umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung
  • Verschwiegenheit
  • nachlassschützend und effektiv

Die Unternehmensnachfolge kann im Testament geregelt werden:

  • Aufgaben des Testamentsvollstreckers
  • Sonderaufgaben
  • Durchführung der Abwicklung bzw. Erhalt des Nachlasses
  • gewünschter Endzustand
  • Vergütung des Testamentsvollstreckers (z.B. nach der Vergütungsverordnung für Insolvenzverwalter, da die Tätigkeiten vergleichbar sind;
  • Alternativ: Stundensatz oder Monatspauschale oder Mischformen, einschließlich Erfolgsteil)

Bei vielen Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen können Konflikte unter Erben um die Nachfolge oder das Erbe existenzbedrohend sein. Konflikte lassen sich vermeiden durch eine Nachfolgeplanung mit Testamentsvollstrecker.

Weitere Informationen zur Nachfolgeplanung:

1. Große Zahl Betroffener

70 % aller Deutschen haben kein Testament und bereiten dadurch das Spielfeld für spätere Nachlassschlachten, Querulanten und Erpressungen.

Nachlassschlachten enden oft in jahrelangen kostspieligen Prozessen mit völlig unklarem Ausgang. Jedes Jahr müssen - laut des Instituts für Mittelstandsforschung - Unternehmen mit insgesamt fast 680.000 Mitarbeitern die Nachfolge regeln. Jeder vierte Unternehmer in Deutschland ist älter als 55 Jahre. Bis 2012 steht alljährlich bei rund 82.000 Unternehmen, davon 71.000 Familienbetrieben, ein Eigentümerwechsel an. Allein in Sachsen standen bis 2012 mehr als 10.000 mittelständische Unternehmen mit rund 330.000 Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Durch eine Nachfolgeregelung sind in den Fällen schwerer Krankheit oder Tod des Betriebsinhabers alle Zuständigkeiten, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen geregelt.

Bei den ca. 27.000 Unternehmen pro Jahr bestehen keine Nachfolgeregelungen und keine Notfallpläne sowie Vorsorgeregelungen. Jedes zweite Familienunternehmen bleibt meist in den eigenen Reihen oder geht per Schenkung oder Erbe an die nächste Generation.

Jedes dritte werbende Unternehmen wird verkauft.

Betrachtet man die Gründe für das Scheitern einer Nachfolgeregelung zeigt sich, dass jede vierte Übergabe in eine Krise führt und jede sechste innerhalb von fünf Jahren nach Übergabe mit der Insolvenz endet, vgl. z. B. Mittelstandsbericht für Sachsen.

2. Was sind die Interessen?

  • Die Kontinuität des Unternehmens und Erhalt des Vermögens
  • Vermeidung der Zerschlagung des Unternehmens oder des Erbes
  • Vermeidung von Konflikten und Streit unter den Erben
  • Tragbare finanzielle Lösungen für die Erben und sonstigen Berechtigten
  • Die Unternehmensleitung soll in gute Hände kommen.
  • Das Unternehmen soll weiterhin erfolgreich geführt werden.

3. Klärungsbedarf

  • Ermittlung der klärungsbedürften Sachverhalte
  • Ermittlung relevanter Werte
  • Kapitalausstattung und Liquidität
  • Ermittlung der möglichen Erben und Pflichtteilsberechtigten
  • Erfassung möglicher Konflikt- und Krisenpotentiale
  • Erfassung der Interessen und Bedürfnisse
  • Handlungsalternativen
  • Objektive Kriterien der Verhandlung
  • Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Alternative Formen der Vermeidung und Vorsorge
  • Aufgaben des Testamentsvollstreckers
  • Vergütung des Testamentsvollstreckers
  • Abfassung eines umfassenden Testaments
    (wir machen dies immer mit spezialisierten Notaren)

4. Alternative Wege zur Vermeidung und Lösung von Konflikten

4.1. Testamentsvollstreckung

  • Der Erblasserwille wird über den Tod hinaus durchgesetzt.
  • Der Erblasser kann die Erbteilung ganz oder teilweise ausschließen.
  • Die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen kann sichergestellt werden.
  • Die Verwaltung wird vereinfacht
  • Die Auseinandersetzung wird vereinfacht
  • Schutz des Nachlasses vor Erben, die nicht geschäftserfahren sind.
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge z.B. bis der Enkel das Geschäft übernehmen kann.
  • Vormundschaftliche Genehmigungen sind überflüssig.
  • Erschwerung des Zugriffs der Gläubiger eines Alleinerben auf den Nachlass, z. B. der Erblasser hinterlässt vier Kinder, von denen eines völlig überschuldet ist.
    Wenn das verschuldete Kind ausschlägt, haben die Gläubiger keinen Zugriff auf den Nachlass, aber das Kind hat auch keine Erbschaft. Die Testamentsvollstreckung kann hier Abhilfe leisten.

4.2. Beirat als Krisen- und/oder Konfliktmanager im Familienunternehmen

  • Beirat als Aufsicht und Berater eines Familienunternehmens
  • Vorbereitung des Beirats auf die Veränderung
  • Beirat zur Erhaltung der intakten Beziehung zwischen Familie und Unternehmen
  • Beirat als Puffer zwischen Unternehmen und Familie
  • Beirat als Kommunikator bei Konflikten zwischen Banken und Familie
  • Beirat als Schlichter bei Konflikten zwischen Geschäftsführung und Familie

5. Angebot von spezialisierten Anwälten:

  • Konfliktmanagement
  • Nachfolgeplanung (die vertraglichen Regelungen sollten in enger Zusammenarbeit mit ihrem oder einem empfohlenen Notar erfolgen)
  • Installation eines Beirats im Unternehmen, der die Nachfolgeregelung langfristig vorbereitet und überwacht
  • Testamentsvollstreckung

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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