Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten

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Unternehmer müssen sich nicht nur rechtzeitig darum kümmern, einen geeigneten Nachfolger für ihr Unternehmen zu finden, sondern auch daran denken, ihren Gesellschaftsvertrag fit für die Nachfolge zu machen. So sehen viele Gesellschaftsverträge überhaupt keine Bestimmungen vor, die die Nachfolge im Unternehmen im Falle von Veräußerung oder Tod regeln.

Handelt es sich um eine Ein-Personen-Gesellschaft, kann dies in vielen Fällen noch verschmerzbar sein, sind jedoch mehrere an der Gesellschaft beteiligt, führt dies oftmals zu Problemen, die schlimmstenfalls das gesamte operative Geschäft in Mitleidenschaft ziehen.

Gesellschaftsverträge überprüfen!

Unternehmen sollten daher rechtzeitig ihre Gesellschaftsverträge darauf überprüfen und sich dazu beraten lassen, ob sie fit für eine Nachfolge sind. So sollte geregelt werden, ob überhaupt ein bisher Gesellschaftsfremder dauerhaft an der Gesellschaft beteiligt werden oder der Gesellschaftsanteil beim Ausscheiden stattdessen auf den Mitgesellschafter übergehen soll. Außerdem muss frühzeitig unter den Partnern abgestimmt werden, ob bestimmte Qualifikationen an die Person des Nachfolgers zu stellen sind. Zu klären ist auch, ob der Nachfolger sofort – ggf. auch nur für eine Übergangsphase – neben dem Senior ins Unternehmen eintritt, an dessen Stelle oder vielmehr erst, wenn der Senior aus dem Unternehmen ausscheidet. Auch finanzielle Aspekte der Unternehmensnachfolge müssen bedacht und geregelt werden.

Testamente gestalten

Unbedingt sollte bei der Regelung der Unternehmensnachfolge auch an eine geschickte und rechtssichere begleitende testamentarische Gestaltung gedacht werden, um das operative Geschäft des Unternehmens nicht durch Streitigkeiten unter den Gesellschaftern und Ansprüche der Erben zu belasten. Im Testament sollte daher klar geregelt werden, wer in die Nachfolge des Unternehmens eintritt, ob diese Person das Erhaltene im Falle von weiteren Erben auszugleichen hat, und wenn ja, wie dies zu geschehen hat.

Rechtzeitig Vollmachten erteilen

Unternehmer sollten letztlich nicht vergessen, dass dem Zeitpunkt des Eintritts der Nachfolge eine Krankheitsphase vorangehen kann. Für diesen Fall sind rechtzeitig Vertrauenspersonen zu bestimmen, die in dieser Phase die Geschäfte übernehmen und fortführen können. Erforderlich ist es daher insbesondere bei kleinen Unternehmen, frühzeitig Vollmachten einzuräumen, durch welche sichergestellt ist, dass das Unternehmen bei Krankheit des Firmengründers nicht handlungsunfähig wird.



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