Untersuchungshaft (§ 112 StPO): Was tun, wenn Sie in Haft genommen werden?
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Die Untersuchungshaft ist eine der gravierendsten Maßnahmen der Strafprozessordnung. Sie wird angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und bestimmte Haftgründe vorliegen. Für Betroffene ist die Haft eine massive Belastung – emotional, beruflich und sozial. Ein schnelles und besonnenes Handeln ist in dieser Situation entscheidend, um die Haftdauer zu verkürzen oder die Haft zu vermeiden.
Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Die Untersuchungshaft dient dazu, das Ermittlungsverfahren zu sichern. Sie wird nur dann angeordnet, wenn:
• Dringender Tatverdacht besteht: Es gibt starke Beweise oder Indizien, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat.
• Ein Haftgrund vorliegt: Dazu zählen
• Fluchtgefahr: Der Verdächtige könnte sich dem Verfahren entziehen.
• Verdunkelungsgefahr: Es besteht die Möglichkeit, dass Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.
• Wiederholungsgefahr: Der Verdächtige könnte ähnliche Straftaten erneut begehen.
Wie läuft eine Untersuchungshaft ab?
Nach der Festnahme wird der Beschuldigte unverzüglich einem Haftrichter vorgeführt. Der Richter entscheidet, ob die Untersuchungshaft angeordnet wird. Dabei wird geprüft, ob der Tatverdacht und die Haftgründe ausreichend begründet sind.
Wie sollten Sie sich verhalten?
1. Schweigen Sie: Äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Jedes unbedachte Wort kann gegen Sie verwendet werden.
2. Fordern Sie sofort einen Anwalt: Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Haftbedingungen überprüfen und schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, um Ihre Freilassung zu erreichen.
3. Bewahren Sie Ruhe: Die Haft ist belastend, aber durch einen erfahrenen Anwalt können Ihre Rechte gewahrt und die Haftdauer verkürzt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Untersuchungshaft zu beenden?
• Haftprüfung oder Haftbeschwerde: Ihr Anwalt kann eine Überprüfung der Haftgründe beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Haft nicht mehr vorliegen, kann der Richter die Entlassung anordnen.
• Mildernde Maßnahmen: In vielen Fällen können mildere Maßnahmen wie eine Kaution, eine Meldepflicht oder das Tragen einer Fußfessel angeordnet werden, um die Haft zu vermeiden.
Welche Folgen kann die Untersuchungshaft haben?
Die Untersuchungshaft bringt nicht nur persönliche und berufliche Belastungen mit sich, sondern auch erhebliche Nachteile im Strafverfahren. Die Zeit in Haft kann die Verteidigung erschweren, da der Zugang zu Beweismitteln und Zeugen eingeschränkt ist.
Fazit
Untersuchungshaft ist eine drastische Maßnahme, die jedoch nicht unausweichlich ist. Ein erfahrener Anwalt kann entscheidend dazu beitragen, die Haft aufzuheben oder durch mildere Maßnahmen zu ersetzen. Kontaktieren Sie mich unverzüglich. Ich helfe Ihnen weiter.
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