Untersuchungshaft: Alles, was Sie zur U-Haft wissen müssen

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Ein Strafverteidiger hilft bei vielen Fragen

Die U-Haft ist ein krasser Einschnitt. Der Haftbefehl sorgt dafür, dass der Betroffene plötzlich von seiner Familie, seiner Freundin, seinen Kumpels etc. getrennt ist und im Knast sitzt – ohne Fernsehen, ohne Handy und ohne die Möglichkeit, sich mit Freunden auf ein Bier zu treffen.

Diese Situation ist nicht nur für den Betroffenen schlimm, sondern auch für seine Familie.

Ein guter Rechtsanwalt für Strafrecht kann hier helfen. Zunächst braucht der Verteidiger die Akte. Nur so kann er den Haftbefehl angreifen und dafür sorgen, dass sein Mandant wieder auf freien Fuß kommt.

Wer in U-Haft genommen wird, hat sofort ein Recht auf einen Pflichtverteidiger.

Hier sollte der Betroffene mit seiner Familie jedoch sicherstellen, dass er nicht einen Rechtsanwalt vom Gericht zugeteilt bekommt.

Jeder Betroffene kann sich seinen Anwalt selbst aussuchen.

Das Gericht muss ihn dann als Pflichtverteidiger beiordnen, so dass die Kosten vom Staat übernommen werden („Armenrecht“, Pflichtverteidigung, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe).

Sobald der Fachanwalt für Strafrecht die Akte hat, wird er diese mit seinem Mandanten besprechen. Dann besteht die Möglichkeit einer Haftprüfung oder einer Haftbeschwerde. Hier gibt es die Möglichkeit, durch Hinterlegung des Ausweises, Zahlung einer Kaution, regelmäßige Meldung bei der Polizei o. ä. den Haftbefehl wenigstens „außer Vollzug zu setzen“ – was ebenfalls dazu führt, dass der Betroffene auf freien Fuß gesetzt wird.

In der Haft stellen sich die ersten wichtigen Fragen:

Kann meine Familie mich besuchen? Dafür ist es erforderlich, dass der Betroffene die Leute, die ihn besuchen dürfen, auf seine Besucherliste setzt. Sonst bekommt niemand eine Besuchsgenehmigung.

Zudem sollte der Betroffene sich so schnell wie möglich mit den Sozialarbeitern in Verbindung setzen. Es dauert üblicherweise mehrere Tage, bis die Sozialarbeiter im Gefängnis einen freien Termin finden. Den entsprechenden Antrag sollte man daher so schnell wie möglich stellen.

Insbesondere bei Drogendelikten (BtMG) sollte der Betroffene sich sofort mit der Drogenberatung in Verbindung setzen. Wo ein Gefängnis ist, gibt es auch eine Drogenberatung. 

Die Zusammenarbeit mit der Drogenberatung ist wichtig, um dokumentieren zu können, dass der Betroffene sich mit seiner Drogenproblematik auseinandersetzt.

Entsprechend sollte der Betroffene auch eine Urinkontrolle beim Zugang in der JVA abgeben. Nur so kann nachgewiesen werden, dass er bei Haftbeginn unter Drogen stand. Die Kehrseite bei Drogendelikten ist die sogenannte Trennscheibe: Falls jemand im Zusammenhang mit Drogen/Betäubungsmitteln in Haft genommen wird, ordnet der Haftrichter in der Regel eine Trennscheibe an. Der Betroffene kann daher keinen direkten Kontakt zu seiner Familie oder seinen Freunden haben. Das liegt daran, dass die JVA in solchen Fällen befürchtet, dass Drogen hereingeschmuggelt werden.

Schließlich ist es sinnvoll, sich in der Haft um Arbeit zu bemühen. Es gibt nur eine begrenzte Zahl von Arbeitsplätzen, so dass nicht jeder Gefangene, der arbeiten will, auch Arbeit bekommt.

Wir hören von Mandanten immer wieder, dass mit Arbeit der Tag schneller vergeht und man nicht mehr gelangweilt auf Zelle sitzt. Zudem wird dafür Lohn bezahlt. Der Stundenlohn in der JVA liegt allerdings weit unter dem normalerweise geltenden Mindestlohn. Nach derzeitigem Stand (Mai 2022) gilt in den JVA keinen Mindestlohn. Dazu ist allerdings bald eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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