Untreue am Arbeitsplatz: Rechtswidrige Nutzung von Firmeneigentum
- 2 Minuten Lesezeit

Arbeitnehmer tragen eine besondere Verantwortung gegenüber ihrem Arbeitgeber. Wer diese Pflichten verletzt – sei es durch unbefugte Nutzung von Firmeneigentum, private Geschäfte auf Kosten des Unternehmens oder das bewusste Herbeiführen eines Interessenkonflikts –, kann sich strafbar machen. Besonders die Untreue gemäß § 266 StGB spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. In strafrechtlicher Hinsicht drohen empfindliche Sanktionen, die nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Kündigung, sondern auch strafrechtliche Verurteilungen nach sich ziehen können.
Rechtliche Einordnung der Untreue im Arbeitsverhältnis
Nach § 266 StGB macht sich strafbar, wer seine Vermögensbetreuungspflichten verletzt und dadurch dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Schaden zufügt. Dies betrifft insbesondere Führungskräfte, Prokuristen und andere Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, aber auch Arbeitnehmer ohne leitende Funktion können betroffen sein. Typische Fälle sind:
Unbefugte Privatnutzung von Firmeneigentum: Beispielsweise die Verwendung von Unternehmensmitteln für persönliche Zwecke ohne Erlaubnis.
Interessenkonflikte und Bestechlichkeit: Etwa, wenn ein Arbeitnehmer heimlich mit einem Konkurrenzunternehmen kooperiert und damit den Arbeitgeber schädigt.
Manipulation von Abrechnungen: Falsche Spesenabrechnungen oder vorsätzlich überhöhte Rechnungen können ebenfalls strafrechtliche Relevanz haben.
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen
Neben der zivilrechtlichen Haftung und der fristlosen Kündigung drohen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. In besonders schweren Fällen, etwa bei erheblichen finanziellen Schäden, kann die Strafe noch höher ausfallen.
Bedeutung für die Strafverteidigung
Gerade im Bereich der wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Straftaten ist eine fundierte Strafverteidigung entscheidend. In vielen Fällen lassen sich Vorwürfe entkräften oder es besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Untreuevorwürfe. Er kennt die entscheidenden Argumentationsstrategien, um die bestmögliche Verteidigung für seine Mandanten zu gewährleisten.
Fazit: Rechtzeitig handeln, um Konsequenzen zu vermeiden
Wenn Ihnen Untreue im Arbeitsverhältnis vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann oft den entscheidenden Unterschied machen. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um mit Dr. Maik Bunzel in Verbindung zu treten und sich professionell verteidigen zu lassen.
Artikel teilen: