Unverschuldet verschuldet?

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Wann kann eine Haftung endgültig ausgeschlossen werden.

 

In Italien häufen sich die Urteile mit welchen auch das Höchstgericht In Rom erste Anzeichen einer Gefährdungshaftung im Straßenverkehr andeuten möchte. An einem Beispiel kann man diese Haftung deutlich machen. Fahrzeuglenker A verliert bei nasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug und gerät auf die Gegenfahrbahn. Das ihm entgegenkommende Fahrzeug B hält zwar die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein, trotzdem kommt es zu einem Zusammenstoß. B erklärt er hätte das Fahrzeug A zwar gesehen, konnte den Unfall aber nicht vermeiden. Damit, so die Ansicht der Richter sein nachgewiesen, dass der Fahrzeuglenker B für den Zusammenstoß mit haftet, da er nicht alles getan hat um den Unfall zu vermeiden. Nur dann, wenn das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers B über jeden Vorwurf erhaben war und er sich nicht einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat, auf die der Unfall zumindest teilweise kausal zurückzuführen ist, dann trifft ihn in Anwendung des Art. 2045 ital. BGB keine Schuld am Unfall, kann die Mitschuldvermutung definitiv ausgeschlossen werden

Gelingt es also dem Fahrzeuglenker A, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Fahrzeuglenker B den Unfall hätte vermeiden können, wenn dieser noch langsamer gefahren wäre oder wenn er ein adäquates Ausweichmanöver gefahren wäre dann ist es möglich eine Mitschuld feststellen zu lassen und einen Schadenersatz zu erwirken.

Gerade bei Unfällen mit schweren Körperschäden, kann eine solche Entscheidung zugunsten des eigentlichen Unfallverursacher dessen Schaden, der ansonsten durch keine Versicherung abgemildert wird, etwas mindern. Aus diesem Grund sollte auch der selbst verschuldete Unfall immer von einem Experten auf eine mögliche, theoretische Mitschuld des Unfallopfers hin untersucht werden.



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