Schmerzensgeld bei Schleudertrauma nicht immer möglich

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Kann man wirklich für ein Schleudertrauma in Italien ein Schmerzensgeld von über € 10.000,00 EUR erhalten? Ja, man kann, aber! Und dieses Aber ist für solch einen hohen Schmerzensgeldbetrag bei HWS Schleudertrauma die Regel und nicht die Ausnahme. Den Grund dafür müssen wir in der italienischen Gesetzgebung suchen. Seit einigen Jahren wird in Italien gerade bei dem Schleudertrauma rigoros gespart und vom Verletzten Opfer die Vorlage eine Reihe wichtiger Unterlagen verlangt. Noch vor Jahren war die Zahlung einer erklecklichen Summe bei der Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. 

Dies gehört auch in Italien grundsätzlich der Vergangenheit an. Speziell bei Schmerzensgeldforderungen aus dem Verkehrsrecht hat der Gesetzgeber Regeln eingeführt die vom Verkehrsopfer oft eine Wachsamkeit und ein Wissen verlangen, das gerade wenn man unter Schock steht nicht abrufbar ist. Vorab sein angemerkt, dass dem „danno biologico“, der ein Teil des nicht-vermögensrechtlichen Schadens ist, auch der moralische und der existenzielle Schaden zuzuordnen ist. 

Daher kann der moralische Schaden nicht mehr getrennt vom danno biologico verlangt werden, denn er muss, nach den neuesten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (Corte di Cassazione), als nur ein Teil des nicht-vermögensrechtlichen Schadens betrachtet werden. Damit es überhaupt zu einer Schadenersatzleistung kommen kann, müssen nicht nur beim Verkehrsunfall bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. 

Eine wichtige und unabdingbare Voraussetzung ist der Umstand, dass die Verletzungen umgehend nach dem Unfall von einem Notfallmediziner oder einer Ersten-Hilfe Station eines Krankenhauses festgestellt und dokumentiert werden müssen, denn der Art. 139, Absatz 2 des Versicherungsgesetzes (Decreto legislativo del 07/09/2005 – N. 209, Amtsblatt vom 13/10/2005 n. 239) sieht in seiner derzeit gültigen Fassung vor: 

„Für die Zwecke des Absatzes 1 ist ein biologischer Schaden eine vorübergehende oder dauerhafte Verletzung der psychophysischen Integrität der Person, die einer medizinisch-rechtlichen Beurteilung unterliegt und sich negativ auf die täglichen Tätigkeiten und auf die dynamisch-relationalen Aspekte des Lebens der Verletzten auswirkt, unabhängig von etwaigen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit, Einkommen zu erzielen. 

In jedem Fall können Verletzungen leichter Art, die nicht klinische instrumental oder visuelle beurteilbar sind, außer mit Bezug auf Verletzungen, wie z. B. Narben, die ohne Hilfe von Instrumenten objektiv nachweisbar sind, nicht zu einer Entschädigung für dauerhafte biologische Schäden führen.“ 

Im Art 139, Abs. 1 und 2 spricht man zwar von „danno biologico“, aber in seinem Schlusssatz hält der Gesetzgeber fest, dass die auf der Grundlage dieser Norm errechnete Schadenersatz für die Erstattung des gesamten nicht-vermögensrechtlichen Schadens gilt. Demnach kann Schadenersatz wegen Schleudertrauma nur dann gefordert werden, wenn ich den Schaden durch umgehend nach dem Unfall erstellte klinisch instrumentale Untersuchung nachweisen kann. 

Das Problem stellt sich aber immer dann, wenn ein Opfer unter Schock steht und der Adrenalinspiegel so hoch ist, dass mögliche Schmerzen unterdrückt werden und daher auf den Einsatz eines Sanitäters verzichtet wird. Oft stellt sich der Schmerz im Schulterbereich und an der Halswirbelsäule erst Stunden oder Tage später ein. Viele Versicherungen lehnen dann die Erstattung ab da der kausale Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung angezweifelt werden kann. 

Kann man den Beweis erbringen, das heißt, man hat ein ärztliches Attest der Notaufnahme einer Klinik, der Notarztes vor Ort, oder des Hausarztes, der die Untersuchung unmittelbar nach dem Unfall durchgeführt, sind die Voraussetzungen zumindest für den kausalen Zusammenhang gegeben und die Versicherung muss diese Schadensposition berücksichtigen.



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