Unzulässige Abschalteinrichtung beim VW Golf VII - Schadenersatz im Abgasskandal

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VW muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Golf VII leisten. Das hat das Landgericht Bonn aktuell entschieden (Az.: 13 O 91/21). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Dieselmotor des Typs EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat.

Beim Motor EA 288 handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. „Laut VW gibt es in diesem Motor keine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Gerichte sehen das jedoch zunehmend anders und verurteilen VW zu Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So auch das LG Bonn. Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in seinem VW Golf VII mit dem Motor des Typs EA 288, den er 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde.

So komme die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz, die anhand verschiedener Parameter erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann finde die Abgasreinigung in einem anderen Modus statt. So seien weniger Regenerationsphasen des NSK-Katalysators nötig, so dass das Fahrzeug im Prüfmodus bessere Emissionswerte aufweise als unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr.

VW konnte nicht widerlegen, dass es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und legte auch nicht dar, welchen Zweck die Funktion sonst habe. Das LG Bonn ging daher davon aus, dass in dem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Gemäß § 826 BGB habe er Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Bonn.

Der Dieselmotor EA 288 wird, wie das Vorgängermodell EA 189, in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. Geschädigte Käufer haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. „So wie das Landgericht Bonn haben schon zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, entschieden, dass VW sich auch hier schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal




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