Urheberrecht: Abmahnung der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall für Hr. Christian K.

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall aus Hamburg für Herrn Christian K. vor. Dem Adressaten wird eine unerlaubte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Textes vorgeworfen.

Herr K. bietet der Abmahnung zufolge unter der geschäftlichen Bezeichnung rasscass Medien Content Verlag (auch im Internet) das Biografien-Lexikon „Who’s Who“ an. Eine Biografie soll der Abgemahnte ohne Einwilligung öffentlich zugänglich gemacht haben.

Beigefügt ist dem Schreiben ein Entwurf einer Unterlassungserklärung in konkreter Form, d. h. der Abgemahnte soll erklären, den nachfolgend dargestellten Text bei Meinung einer Vertragsstrafe künftig nicht mehr ohne Einwilligung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich zu machen.

Gefordert wird weiter Auskunft bzgl. der Dauer der öffentlichen Zugänglichmachung. Diese Auskunftsforderung bereitet eine zukünftige Schadenersatzforderung vor; der Schadenersatzbetrag bemisst sich wesentlich nach der Dauer einer Rechtsverletzung.

Weiter wird der Abgemahnte aufgefordert, Herrn K. von den angefallenen Rechtsanwaltsgebühren freizustellen. Diese werden auf Grundlage eines Streitwertes von 15.000 EUR berechnet (entspr. 1.029,35 EUR).

In Fällen, wie dem vorliegenden, ist zunächst die Schöpfungshöhe des Textes positiv festzustellen. Erreicht der Text diese Schwelle nicht, ist er nicht schutzfähig, Rechte können dann aus einer Nutzung nicht hergeleitet werden. Ob eine hinreichend eigenkreative geistige Leistung vorliegt, ist in jedem Einzelfall erneut zu prüfen. Die Länge eines Textes ist bei dieser Betrachtung uninteressant, so kann einer 20-seitigen Betriebsanleitung ggf. die erforderliche Schöpfungshöhe fehlen, während einem 4-zeiligen Vers hinreichend Schöpfungskraft innewohnen kann.

In keinem Fall empfiehlt es sich, das anliegende Unterlassungsversprechen vorschnell abzugeben. Das Lösen von einem solchen Vertrag gelingt allenfalls in Ausnahmefällen. Auch dem konkreten Inhalt eines solchen Versprechens, sollte es abgegeben werden müssen, ist große Beachtung zu schenken.

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