Urheberrecht | Forderungsschreiben der Kanzlei Image Law für die Aurora Photos Ltd.

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Image Law aus Hamburg vor, die für die Aurora Photos Ltd. aus Portland (USA) die unberechtigte Nutzung eines Werkes, an welchem die Limited die Rechte halten soll, rügt. Der Vorwurf richtet sich auf die unberechtigte Nutzung eines Lichtbildes auf einer gewerblichen Internetseite.

Etwas unüblich wird weder Unterlassung noch Auskunft eingefordert, der Aurora Photos Ltd. geht es vorliegend alleine um die Zahlung eines Schadenersatzes. Dieser wird anhand der Aurora Lizenzbedingungen berechnet und sodann ein Aufschlag von 100 % für den unterlassenen Bildquellennachweis vorgenommen. Wenig überraschend kommt so auch für eine kurze Nutzungsdauer ein vierstelliger Forderungsbetrag heraus.

Zusätzlich fordert die Kanzlei Image Law Ersatz für die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.

Abgesehen davon, dass die angegebenen Schadenersatzbeträge verhandelt gehören, sollte auch sichergestellt werden, dass die im Falle einer Verletzungshandlung weiteren Ansprüche, insbesondere der Unterlassungsanspruch, nicht noch nachträglich geltend gemacht werden. Zwar schließt das Schreiben mit der Angabe, dass mit Eingang des Betrages „die Angelegenheit ihre vollständige Erledigung“ finden würde. Es wäre aber sicherheitshalber klarzustellen, was mit „der Angelegenheit“ gemeint ist, da sich diese Angabe womöglich auch nur auf den vorliegenden Streit/die vorliegende Forderung beziehen könnte (unsere Auslegung käme allerdings zu einem anderen Ergebnis).

Vorliegend stellen sich noch zusätzliche Fragen, wie die nach einer wirksamen Lizenz durch den Adressaten und Verwender des Lichtbildes. Da solche Fragen, die oft zusätzlich auftauchen, aber immer Tatfragen sind und damit einzelfallabhängig, soll eine Auseinandersetzung hierüber an dieser Stelle nicht erfolgen.

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