Urheberrecht, GEMA & Persönlichkeitsrechte: Was Influencer und Streamer wissen müssen
- 3 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- 🎶 Urheberrecht & Musik – Was darf ich, was nicht?
- ⚖ Persönlichkeitsrechte & der Umgang mit Kritik
- 📌 Reaction-Content & Urheberrecht – Wo sind die Grenzen?
- 🛑 Impressumspflicht, Datenschutz & Bildrechte – Diese Pflichten gelten für Influencer
- 📸 Bildrechte & KI-generierte Inhalte
- 🎙 Fazit: So bleibt euer Content rechtssicher
Ob auf TikTok, Instagram oder YouTube – Musik ist ein zentraler Bestandteil vieler Inhalte von Influencern und Streamern. Doch was viele nicht wissen: Einfach irgendeinen Song in den eigenen Content einzubauen, kann schnell zu urheberrechtlichen Problemen führen. Besonders die GEMA sorgt immer wieder für Unsicherheit – doch ist sie wirklich der “Erzfeind” der Content-Creator?
In diesem Beitrag klären wir, welche rechtlichen Fallstricke beim Einsatz von Musik lauern, welche Rechte bei der GEMA liegen und wie sich Influencer vor Abmahnungen schützen können. Außerdem geht es um ein weiteres sensibles Thema: den Umgang mit Followern, Kritik und Persönlichkeitsrechten.
🎙 Mehr dazu im Podcast „Kaffeerecht“ von TWW.Law.
🎶 Urheberrecht & Musik – Was darf ich, was nicht?
Das Urheberrecht schützt fremde Werke
Grundsätzlich gilt: Musikstücke – egal ob aktuelle Chart-Hits oder ältere Songs – sind urheberrechtlich geschützt. Wer fremde Musik in Videos oder Streams nutzt, benötigt eine Lizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis.
Ohne Erlaubnis oder Lizenz kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, die zu Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen führen kann. Besonders kritisch wird es, wenn die Musik in einem gewerblichen Kontextgenutzt wird – und dieser beginnt schneller, als viele denken. Schon die Absicht, mit Inhalten Geld zu verdienen, kann ausreichen, um in den gewerblichen Bereich zu fallen.
Die GEMA & Verwertungsgesellschaften – Warum sie wichtig sind
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt viele Musiker und deren Rechte. Sie lizenziert Musiknutzungen und verteilt die Einnahmen an Künstler, Labels und Musikverlage.
📌 Wichtige Punkte zur GEMA für Influencer:
✔️ Musik von GEMA-Mitgliedern ist lizenzpflichtig
✔️ Plattformen wie Instagram, YouTube & TikTok haben Lizenzverträge mit der GEMA – dort kann bestimmte Musik legal genutzt werden
✔️ Twitch-Nutzer sollten aufpassen, da mit der Plattform bisher noch keine finale Einigung besteht
✔️ Alternativen sind lizenzfreie Musik oder Werke unter Creative Commons-Lizenzen
💡 Tipp: Die Nutzung der „Business-Musikbibliothek“ von Meta (Instagram/Facebook) oder YouTubes lizenzfreier Musikbibliothek ist eine sichere Option für kommerzielle Content-Creator.
⚖ Persönlichkeitsrechte & der Umgang mit Kritik
Influencer haben oft eine große Community, die aktiv auf Inhalte reagiert. Doch was passiert, wenn sich Follower oder andere Influencer kritisch äußern – oder sogar Beleidigungen und Hasskommentare fallen?
Meinungsfreiheit vs. Schmähkritik
Kritik muss man als öffentliche Person grundsätzlich aushalten – allerdings gibt es klare Grenzen. Beleidigungen, Verleumdungen oder gezielte Hetze sind strafbar. Besonders problematisch wird es, wenn Influencer ihre Community indirekt dazu animieren, andere anzugreifen.
📌 Was tun bei einem Shitstorm?
✔️ Unterscheiden zwischen legitimer Kritik & rechtswidrigen Angriffen
✔️ Plattformen zur Löschung auffordern (Meldesysteme nutzen)
✔️ Gegen Urheber von Hasskommentaren rechtlich vorgehen (Abmahnungen/Klagen)
Ein besonders tragisches Beispiel ist der Fall Drachenlord, bei dem ein Influencer jahrelang Ziel von massiven Online-Mobbing-Angriffen wurde. Die Dynamik solcher Fälle zeigt, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll mit der eigenen Reichweite umzugehen.
📌 Reaction-Content & Urheberrecht – Wo sind die Grenzen?
Eine beliebte Content-Form auf YouTube & Twitch sind Reaction-Videos, bei denen ein Influencer das Video einer anderen Person zeigt und kommentiert. Doch auch hier lauern urheberrechtliche Probleme:
✔️ Einwilligung des ursprünglichen Creators notwendig
✔️ Nur kurze Ausschnitte nutzen („Zitatrecht“) & eigene Wertung hinzufügen
✔️ Plattform-Richtlinien beachten – bei Verstößen drohen Strikes oder Demonitarisierung
💡 Achtung: YouTube erlaubt das sogenannte „Claiming“, wodurch der ursprüngliche Urheber die Werbeeinnahmen eines Reaction-Videos für sich beanspruchen kann.
🛑 Impressumspflicht, Datenschutz & Bildrechte – Diese Pflichten gelten für Influencer
Neben Urheberrecht & Persönlichkeitsrechten gibt es weitere gesetzliche Pflichten, die Creator beachten müssen:
📝 Impressumspflicht
Jeder gewerblich tätige Creator braucht ein leicht auffindbares Impressum. Ein Link zur eigenen Website reicht aus, solange die Angaben korrekt und vollständig sind.
🔒 Datenschutz & DSGVO
Wer Nutzerdaten erhebt (z. B. für Gewinnspiele), muss:
✔️ Eine Datenschutzerklärung bereitstellen
✔️ Daten zweckgebunden & nur so lange wie nötig speichern
✔️ Aufpassen bei US-Diensten – Der Datentransfer in die USA ist datenschutzrechtlich problematisch
📸 Bildrechte & KI-generierte Inhalte
✔️ Bilder nur mit Lizenz oder Einwilligung der abgebildeten Person nutzen
✔️ KI-generierte Inhalte können urheberrechtlich schwieriger sein – aktuell gibt es hier noch viele offene Rechtsfragen
🎙 Fazit: So bleibt euer Content rechtssicher
Influencer & Streamer bewegen sich in einem rechtlich komplexen Bereich. Um Abmahnungen und Strafen zu vermeiden, gilt:
✔️ Urheberrecht beachten – Musik & Videos nicht einfach übernehmen
✔️ Persönlichkeitsrechte wahren – Beleidigungen vermeiden, Kritik differenzieren
✔️ Plattform-Richtlinien einhalten – sonst drohen Strikes oder Demonitarisierung
✔️ Rechtliche Grundlagen wie Impressum & Datenschutz nicht vergessen
📢 Mehr Details & konkrete Fälle gibt es in der Podcast-Folge von TWW Law!
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