Urheberrecht: Klage der Constantin Film Verleih GmbH

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Eine weitere Klage im Filesharingbereich liegt uns seitens der Rechteinhaberin vor. Dieses Mal handelt es sich um eine Klageschrift der Kanzlei Waldorf Frommer aus München für die Constantin Film Verleih GmbH. Die Klage ist auf Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 600,00 EUR sowie eines Aufwendungsersatzes für die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR gerichtet.

Auch hier war der Klage, wie üblich, eine Abmahnung vorangegangen, mit welcher Unterlassung, Schadenersatz und Aufwendungsersatz wegen Verletzung der Rechte an dem Film „Die drei Musketiere“ gefordert worden war. Abgegeben wurde eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis. Die Zahlungsforderungen sind zurückgewiesen worden und werden nun mit der Klage weiter verfolgt.

Gegen Klagen dieser Art verteidigen wir regelmäßig, auch vorliegend sehen wir unterschiedliche Ansätze, ein klageabweisendes Urteil zu erhalten. Angesichts des noch laufenden Verfahrens soll eine tiefergehende Besprechung an dieser Stelle allerdings dahinstehen. Klagen dieser Art zeigen immer wieder, dass Abmahnungen, unabhängig von ihrem Leumund, jedenfalls ernst genommen werden sollten.

Erfahrung im Urheberrecht: Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden.


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