Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen Nutzung zweier Lichtbilder im Internet
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Erneut haben wir ein Schreiben der Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten, die im Auftrag ihres Mandanten, den Angaben nach einem professionellen Fotografen, eine Urheberrechtsverletzung geltend macht. Konkret wirft die Kanzlei dem Abgemahnten vor, zwei Lichtbilder des Fotografen unberechtigt verwendet zu haben. Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gerne für eine für Sie unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0251 / 208680-30 oder per E-Mail an info@wd-recht.de, um gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.
Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen
Die von der Kanzlei Sievers & Kollegen ausgesprochene Abmahnung umfasst mehrere Forderungen, die den Abgemahnten dazu verpflichten sollen, auf die unrechtmäßige Nutzung der Bilder angemessen zu reagieren:
- Abgabe einer Unterlassungserklärung Die Abmahnung beinhaltet die Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierbei verpflichtet sich der Abgemahnte, die betreffenden Bilder zukünftig nicht weiter ohne entsprechende Nutzungsrechte zu verwenden. Diese Erklärung ist mit einer Vertragsstrafe verbunden, die fällig wird, falls es erneut zu einer Nutzung kommt. Wichtig ist, dass die Erklärung rechtswirksam und formal korrekt formuliert wird, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
- Erteilung von Auskunft Weiterhin fordert die Kanzlei Sievers & Kollegen den Abgemahnten dazu auf, genaue Informationen darüber zu liefern, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum die Bilder verwendet wurde. Diese Auskunft dient der Ermittlung des Umfangs der Urheberrechtsverletzung und bildet die Grundlage für nachfolgende Schadenersatzansprüche.
- Schadenersatzforderungen Im Rahmen der Abmahnung werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Der genaue Betrag ist in der Abmahnung meist noch nicht spezifiziert, da die Berechnung erst nach Vorlage der geforderten Auskünfte erfolgt. Die Höhe des Schadenersatzes orientiert sich in der Regel an der sogenannten Lizenzanalogie. Hierbei wird geschätzt, welcher Betrag für die Nutzung der Bilder fällig gewesen wäre, wenn eine ordnungsgemäße Lizenz erworben worden wäre.
- Erstattung der Anwaltskosten Die Kanzlei verlangt zusätzlich die Erstattung der Anwaltskosten, die durch die Abmahnung und die rechtliche Vertretung entstanden sind. Diese Kosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert der Angelegenheit und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Reaktionsmöglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung
Wer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhält, sollte schnell und überlegt handeln, um rechtliche Nachteile und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Die in der Abmahnung gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten, da sonst eine gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren, wobei die richtige Wahl stark von den individuellen Umständen des Falls abhängt. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist daher empfehlenswert.
Sollten Sie sich dazu entschließen, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, ist es wichtig, sich der Tragweite dieses Schrittes bewusst zu sein. Eine solche Erklärung ist strafbewehrt, was bedeutet, dass bei erneutem Verstoß eine hohe Vertragsstrafe fällig wird. Um sicherzustellen, dass die Erklärung nicht zu weitreichend formuliert ist, sollte sie unbedingt von einem spezialisierten Anwalt überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. So können unnötige Verpflichtungen vermieden und das Risiko hoher Vertragsstrafen minimiert werden.
Auch die Höhe der geforderten Schadenersatzzahlung spielt eine zentrale Rolle. Oftmals wird der Betrag im Zuge von Verhandlungen zwischen den Parteien festgelegt. Die Kanzlei orientiert sich hierbei an der Lizenzanalogie, also der hypothetischen Gebühr, die im Falle einer rechtmäßigen Nutzung der Grafik vereinbart worden wäre. Ein Fachanwalt kann Sie dabei unterstützen, die Forderung kritisch zu prüfen und gegebenenfalls zu reduzieren.
In Fällen, in denen die Abmahnung unberechtigt erscheint, besteht die Möglichkeit, Gegenansprüche geltend zu machen. Eine fehlerhafte oder unbegründete Abmahnung kann zur Folge haben, dass der Abgemahnte eigene Ansprüche durchsetzen kann. Hierbei kann auch die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten in Betracht kommen.
Unterstützung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht stehe ich Ihnen in solchen Fällen mit meiner Expertise zur Seite. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und berate Sie über die besten Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, setze ich mich dafür ein, dass die Forderungen zurückgewiesen werden und mögliche Gegenansprüche geprüft werden.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, der Prüfung der Schadenersatzansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Gemeinsam finden wir die rechtlich sicherste Lösung, die gleichzeitig Ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt.
Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen außerdem dabei helfen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, damit derartige Abmahnungen in Zukunft vermieden werden können. Gerade im digitalen Bereich ist der Schutz eigener Werke ein zentrales Thema, das nicht vernachlässigt werden sollte.
Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Kanzlei für Urheberrecht
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Im Rahmen dieser Beratung analysieren wir Ihre rechtliche Lage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um optimal auf die Abmahnung zu reagieren. So erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
Sie erreichen uns unter:
Telefon: 0251 / 208680-30
E-Mail: info@wd-recht.de
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Ihre Vorteile bei Dr. Wallscheid & Drouven:
- Erfahrene Fachanwälte: Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.
- Individuelle Betreuung: Sie erhalten eine persönliche Beratung, die auf Ihre spezifische Situation abgestimmt ist.
- Kostentransparenz: Mit Pauschalhonorarvereinbarungen schaffen wir Klarheit über die entstehenden Kosten.
- Schnelle Kommunikation: Per E-Mail oder telefonisch sind wir jederzeit schnell erreichbar und halten Sie stets auf dem Laufenden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und helfen Ihnen, rechtssicher und wirtschaftlich klug auf die Abmahnung zu reagieren.
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