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Urheberrechtliche Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch VON HAVE FEY (Produktbilder)

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Leo E-Commerce Ltd. wird aktuell von der Kanzlei VON HAVE FEY vertreten und lässt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an Produktbildern abmahnen.

Die mir im Rahmen eines neuen Mandates zur Verteidigung übermittelte Abmahnung betrifft die Veröffentlichung von vier Produktbildern einer Jacke der Marke „Schmuddelwedda“ über die Plattform www.kleinanzeigen.

Forderungen:

  • Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten nach einem Streitwert von 4.000,00 €
  • Noch nicht bezifferter Lizenzschadensersatz

In der Regel trifft der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung leider zu. Das primäre Ziel der Verteidigung ist daher in der Minimierung der Kosten zu sehen.

Vorsicht ist geboten!

Erteilen Sie nicht ohne anwaltliche Hilfe unbedacht die geforderte Auskunft. Die Angaben, die Sie machen verwertet die Gegenseite zur Bemessung des in der Abmahnung nur dem Grunde nach geltend gemachten Lizenzschadensersatz. Die in der Folge geforderten Kosten des Lizenzschadensersatzes übersteigen die reinen Abmahnkosten um ein Vielfaches. Der Schock ist meistens groß, wenn unbedacht die Auskunft erteilt wurde, und die Forderung sich vervielfacht hat.

Abmahnung erhalten?

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

Kostenlose Ersteinschätzung

  • Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
  • Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail




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