Urheberrechtliche Abmahnung – Was tun?

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Wenn Sie eine Abmahnung aufgrund einer angeblichen Verletzung eines Urheberrechts erhalten haben, sollten Sie keinesfalls in Panik geraten. Wichtig ist, besonnen zu reagieren und einige wesentliche Punkte zu beachten. Folgende Schritte sollen eine gewisse Orientierungshilfe geben:

1. Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Mittel, um auf eine Urheberrechtsverletzung hinzuweisen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sie basiert auf § 97a UrhG (Urheberrechtsgesetz) und ist eine schriftliche Aufforderung eines Rechteinhabers an jemanden, der gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Darin wird der Verletzer darauf hingewiesen, welches Verhalten als Rechtsverletzung angesehen wird, und dazu aufgefordert, dieses künftig zu unterlassen. Meistens wird gleichzeitig verlangt, innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben, die bei erneutem Verstoß eine Strafe nach sich zieht. Typische Fälle sind die unberechtigte Nutzung von Bildern, Texten, Musik oder Videos. Gerade durch Up- oder Downloads im Bereich sozialer Medien oder auf Webseiten passiert dies schneller als man denkt.

2. Was sind die Rechtsfolgen?

Mit der Abmahnung werden Sie in der Regel aufgefordert:

  • Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – Diese soll zukünftige Rechtsverletzungen verhindern und ist meist mit einer Vertragsstrafe verbunden.

  • Schadensersatz zu leisten – Häufig in Form einer Lizenzanalogie, also einer Zahlung, die der üblichen Lizenzgebühr entspricht.

  • Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen – Nach § 97a Abs. 3 UrhG sind die Kosten der Abmahnung zu tragen (Aufwendungsersatz), was schnell mehrere Hundert Euro sein können.

Eine unbeantwortete Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage führen – beides ist mit hohen Kosten verbunden.

3. Wie können Sie sich gegen die Abmahnung wehren?

Hierfür ist zunächst wichtig, die Abmahnung auf ihren Inhalt zu überprüfen. Insbesondere ist zu fragen, ob der Abmahnende tatsächlich Rechteinhaber ist und ob wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Zudem sind die gesetzten Fristen zu beachten. Versäumte Fristen führen oft zu weiteren Kosten oder direkt zu gerichtlichen Schritten. Wie eine Abmahnung auszusehen hat, ist genau in § 97a Abs. 2 S. 1 UrhG geregelt. Eine Abmahnung, die nicht diesen Vorgaben entspricht, ist unwirksam.

Je nach Ergebnis dieser Prüfung gibt es verschiedene Vorgehensweisen:

  1. Zurückweisung der Abmahnung:Wenn die Abmahnung unwirksam oder unberechtigt ist, kann eine Zurückweisung oder Gegenabmahnung in Betracht kommen. Gemäß § 97 Abs. 4 UrhG können Sie ggf. sogar Ersatz für die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.
  2. Verhandlungen über Schadensersatz und Kosten: Häufig lassen sich Forderungen reduzieren oder in Raten zahlen. Zudem gibt es in § 97 Abs. 3 S. 2 eine Beschränkung für die Höhe des Aufwendungsersatzes.
  3. Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend formuliert. Eine Anpassung kann Risiken minimieren.

4. Allgemeine Tipps – Worauf ist zu achten?

  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten – Erst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

  • Nicht die Original-Unterlassungserklärung unterschreiben – Eine modifizierte Erklärung ist oft sinnvoller.

  • Fristen im Auge behalten – Rechtzeitig reagieren, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.

  • Dokumente sichern – E-Mails, Schriftverkehr und eventuelle Beweise sollten sorgfältig archiviert werden.

  • Rechtlichen Rat einholen – Eine anwaltliche Prüfung schützt vor unnötigen Kosten.

Fazit:

Eine Abmahnung im Urheberrecht sollte ernst genommen, aber besonnen behandelt werden. Die richtige Reaktion kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch rechtliche Nachteile vermeiden. Zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen, um optimal auf die Abmahnung zu reagieren.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung Ihrer Abmahnung und zeige Ihnen rechtssichere Möglichkeiten auf, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Foto(s): Bild KI-generiert


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