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Nutzung von „lizenzfreien Bildern“ - Urheberrechtliche Abmahnung der Image Professionals GmbH

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Unsere Kanzlei wird wöchentlich mehrfach aufgrund urheberrechtlicher Abmahnungen in verschiedensten Konstellationen beauftragt.

Der Regelfall ist, dass die angeschriebene Person, sei es für Ihre eigene Webseite oder Ihren Social-Media-Auftritt unbewusst Bilder nutzt, ohne dass Sie dafür eine entsprechende Lizenz erworben hat.

Wir bemerken hierbei des Öfteren, dass die betroffene Person dabei auf angebliche „lizenzfreie“ Bilder zurückgreifen. Sodann erhält die betroffene Person in der Regel eine urheberrechtliche Abmahnung.

So erreichen uns auch regelmäßig urheberrechtliche Abmahnungen der Image Professionals GmbH aus München. Diese wird hierbei von der deutschlandweit bekannten Kanzlei Frommer Legal, ebenfalls aus München, vertreten.

Bei der Image Professionals GmbH handelt es sich dabei laut eigenen Angaben um eine renommierte, internationale tätige Bildagentur, die Ihr Repertoire weltweit vermarktet.

Die angeschriebene Person wird sodann auf Grund einer mitgesendeten Anlage darauf aufmerksam, dass Bildmaterial der Image Professionals GmbH verwendet wird, ohne dass trotz intensiver Überprüfung eine entsprechende Lizenzierung festgestellt werden kann.

Aufgrund dessen handelt die angeschriebene Person in mehrfacher Hinsicht urheberrechtswidrig.

Das entsprechende Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt, so dass die Einbindung auf dem Webauftritt eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG darstellt. So werden in der Folge Unterlassungsansprüche, Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gemäß der § 97, 97a UrhG geltend gemacht. Die angeschriebene Person wird insbesondere nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass das bloße Löschen des Bildmaterials vom Webauftritt nicht ausreichend ist, um die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen. Diese kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Sodann wird die angeschriebene Person unter Fristsetzung aufgefordert, einerseits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, andererseits jedoch auch eine Schadensersatzzahlung im Sinne des § 97 Abs. 2 Urhebergesetz zu entrichten.

Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Hierbei ist uns bekannt, dass die Kanzlei Frommer Legal zur Berechnung ihres Schadenersatzes hierbei auf die sogenannten MFM-Honorartabellen zurückgreift. Auch wird der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, ebenfalls unter Fristsetzung, gefordert.

Die Unterlassungsstreitwerte für ein Foto liegen dabei regelmäßig bereits bei 10.000 Euro.

Sollten die geforderten Zahlungen sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen, wird die Kanzlei Frommer Legal daraufhin der Image Professionals GmbH die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche empfehlen.

Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist es unbedingt angebracht, sich mit einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu beraten. Insbesondere müssen hier die speziellen Fallkonstellationen in Bezug auf die Unterlassungserklärung hinsichtlich Fotos im Internet hingewiesen werden.

Hier bestehen Sonderregelungen, die unserer Erfahrung nach den meisten Mandanten nicht bekannt sind. In keinem Falle sollte eine voreilige Unterlassungserklärung oder eine Zahlung an die Gegenseite erfolgen.

Gerne können Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307-17062 telefonisch erreichen oder uns mit einer Rückrufbitte die erhaltene Abmahnung an unsere E-Mailadresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden.

Wir sehen Ihre Anfrage entgegen


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