„Urlaubsreif“ (Film) - Abmahnung Waldorf Frommer - Was tun? Wie reagieren?

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Momentan verschicken die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen des angeblichen Filesharings des Films „Urlaubsreif“ in Internettauschbörsen. Die Anwälte verlangen für das Uploadangebot des Films € 815,00 sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Auftraggeber ist die Warner Bros. Entertainment Germany GmbH, der die Verwertungsrechte an dem Film in Deutschland zustehen.

Abmahnungen zwar nicht grundlos erfolgt, jedoch oft unberechtigt

Liest man die Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des Films „Urlaubsreif“ gründlich durch, so bekommt man den Eindruck, man wäre als Abgemahnter chancenlos, weil man auf jeden Fall für die Urheberrechtsverletzung haftet. Das ist jedoch ganz und gar nicht der Fall.

Gehen Sie davon aus, dass jemand den Film tatsächlich angeboten hat. Mitbewohner oder Kinder, die Täter waren, lügen oft auf Nachfrage, da ihnen der Vorfall verständlicherweise peinlich ist. Die Verletzung der Urheberrechte kann auch durch Anschauen des Films auf Portalen wie „Popcorn Time“ geschehen sein, da auch dort ein BitTorrent-Client im Hintergrund läuft und den Film verteilt.

Der abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch, so der Bundesgerichtshof, für das Anbieten des Films nur dann für andere verantwortlich, wenn er Pflichten verletzt hat. Die Prüfung von Pflichten und deren mögliche Verletzung ist die Kernaufgabe eines auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Anwalts.

Sobald der Abgemahnte seine Pflichten (z. B. Verbots- und Belehrungspflichten gegenüber minderjährigen Kindern) erfüllt hat, haftet er überhaupt nicht und muss noch nicht einmal eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Modifizierte Unterlassungserklärung kann alles verschlimmern

Man liest und hört oft von ihr, der modifizierten Unterlassungserklärung. Tatsächlich ist sie eine ganz normale Unterlassungserklärung, die sich von der dem Abmahnschreiben von Waldorf Frommer beigefügten Erklärung nicht entscheidend unterscheidet.

Es gilt der Grundsatz: Wer nichts gemacht hat, muss weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen.

Wer selbst den Film angeboten hat, ist theoretisch zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung und zur Zahlung der € 815,00 verpflichtet.

Fakten über die modifizierte Unterlassungserklärung:

  • Sie erfüllt den Hauptanspruch der Gegenseite, nämlich den Unterlassungsanspruch.
  • Sie ist ein lebenslang gültiger Vertrag
  • Sie löst Vertragsstrafen von € 5.000,00 aus bei Verstößen
  • Sie erschwert die Verteidigung gegen die Zahlungsforderungen

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung z. B. durch einen Familienvater, dessen volljährige Kinder den Film „Urlaubsreif“ angeboten haben, wäre daher rechtlich nicht geschuldet und unsinnig, da in solchen Fällen gem. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Vater nicht haftet.

Schon gar nicht sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn der Täter überhaupt nicht bekannt ist. Denn dann kann man einen erneuten Verstoß, der eine Zahlungsverpflichtung von € 5.000,00 auslösen würde, überhaupt nicht verhindern.

Was tun nach einer Waldorf-Frommer-Abmahnung? Richtig reagieren!

Ein Anwalt im Bereich Filesharing-Abmahnungen kann für den Täter grundsätzlich sehr wenig tun, außer die € 815,00 etwas senken bei finanziell schwierigen Verhältnissen, jedoch kann der Anwalt die Abmahnung nicht wegzaubern.

Sobald Dritte den Film „Urlaubsreif“ angeboten haben, besteht in vielen Fällen eine Verteidigungsmöglichkeit, insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt hat. Dann haftet auch oft niemand, wenn der Täter nicht bekannt ist.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die beste Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-waldorf-frommer-nachts-im-museum-film-keine-modifizierte-unterlassungserklaerung-abgeben_067434.html


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