Urteil gegen Postbank Finanzberatung AG
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Eine Mandantin erhält taggenau ein Jahr nach Einreichung der Klage vollständige Rückzahlung Ihres Kapitals der geschlossenen Fonds BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG und MT „King Douglas” Tankschiffahrts GmbH und Co. KG und MT „King Daniel“ Tanschiffahrts GmbH & Co. KG (König & Cie. Renditefonds 73 – Produktentanker-Fonds IV).
Im aktuellen Fall vertritt die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen eine Mandantin aus Brandenburg. Die Hausfrau und alleinerziehende Mutter von fünf Kindern zeichnet in den Jahren 2007 und 2008 die geschlossenen Beteiligungen Fonds BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG und MT „King Douglas” Tankschiffahrts GmbH und Co. KG und MT „King Daniel“ Tanschiffahrts GmbH & Co. KG (König & Cie. Renditefonds 73 – Produktentanker-Fonds IV).
Hier investierte sie insgesamt 60.000 EUR, um die finanzielle Zukunft ihrer Familie und ihre eigene Vorsorge im Alter zu sichern. Familien- und Altersabsicherung – ein Anlageziel, das die meisten unserer Mandanten hatten.
Sie war daher unbedingt bestrebt, in eine Anlage ohne Verlustrisiko zu investieren. Trotzdem diente ihr der Berater der Postbank Finanzberatung AG die vorherig genannten Beteiligungen an. Ein geschlossener Fonds widerspricht diesem bereits in seiner grundsätzlichen Beschaffenheit als unternehmerische Beteiligung. Die Mandantin hatte keinerlei Kenntnisse zu geschlossenen Beteiligungen und wusste nicht, dass sie als sogenannte Kommanditistin zur Unternehmerin wurde.
Sie ahnte nicht, welche Folgen sich aus der Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung ergeben können und wandte sich ratsuchend an die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen, die im Auftrag der Mandantin im Juni 2016 die Klage einreichte.
Das Landgericht Hannover kam im April dieses Jahres zutreffend zum dem Ergebnis, dass der Berater nicht ausreichend über die Verlust- und Haftungsrisiken der Beteiligungen an den geschlossenen Fonds aufgeklärt hat. So erfolgte unter anderem keine Aufklärung über die Innenprovisionen, die über 15 % lagen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).
Durch das Urteil wurden der Mandantin ihre Anlagesumme abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen sowie Zinsen zugesprochen. Zudem wurde sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus den von ihr gezeichneten geschlossenen Fonds resultieren. Diese wären ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten.
Auf den Tag genau ein Jahr, nachdem die Fachkanzlei die Klage gegen die Postbank Finanzberatung AG eingereicht hat, freut sich unsere Mandantin nun über die Auszahlung des Urteils und bedankt sich mit folgenden Worten bei uns:
„Ich bin sehr, sehr froh, dass ich auf Sie gehört habe, herzallerliebsten Dank für Ihre Überzeugungsarbeit! Diesen Erfolg hätte ich nicht niemals erwartet! Lassen Sie mich nochmals danken! Kein Wunder, dass Ihre Kanzlei so erfolgreich ist, Sie machen das großartig! Helfen Sie bitte noch vielen Menschen.“
Das Ergebnis des Verfahrens ist für den zuständigen Rechtsanwalt der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ein weiterer schöner Erfolg für die geschädigten Mandanten.
Das 70-köpfige Team der Fachkanzlei freut sich mit der Mandantin und ermutigt alle Anleger, Ihren Fall im Rahmen der kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung überprüfen zu lassen: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/service/ersteinschaetzung/
Aktuell vertritt die Fachkanzlei über 1000 Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG und kämpft erfolgreich für die Rechte privater Anleger.
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