Urteil im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker

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Am 05. Februar sprach das Landgericht Berlin I sein Urteil und damit Arafat Abou-Chaker in den meisten Anklagepunkten frei. Hiermit endet der 114 Tage dauernde Prozess.

Vom Manager zum Erzfeind

Abou-Chaker wurden schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen. Geschädigter sei der Rapper Bushido gewesen, welcher im Prozess als Nebenkläger auftrat. Auf seinen Aussagen beruhte auch ein Großteil der angeklagten Vorwürfe. Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, war langjähriger Freund und Geschäftspartner des Angeklagten. 

Das Strafverfahren kreist um die Ereignisse des 18.Januar 2018: Bushido soll gegen seinen Willen festgehalten und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert wurden sein. Dies sei die Konsequenz der Auflösung der Geschäftsbeziehung zwischen Abou-Chaker und Bushido, welche der Letztgenannte initiierte. Der Angeklagte und Ex-Manager habe diese Trennung nicht akzeptieren wollen und eine Zahlung in Millionenhöhe sowie die Beteiligung an den Geschäften des Rappers für 15 Jahre gefordert. 

114 Tage Prozess und mehr als 60 Zeugen, darunter auch bekannte Rapper, sollten aufklären, was an jenem Tag geschah und wie die Natur und Dynamik der Geschäftsbeziehung der beiden Akteure war. Ein Beispiel: Zwar habe Abou-Chaker Ferchichi ab 2004 gezwungen, ihm 30 Prozent sämtlicher Einnahmen abzugeben und das Korsett aus Kontrolle wurde für Bushido immer enger, dennoch hat der Rapper dem Angeklagten ein Kapitel in seiner Biografie gewidmet – „Arafat, der Große“.  Ferchichi und seine Ehefrau zeichnen das Bild einer Zwangsehe mit dem Angeklagten.

Der unter Sicherheitsvorkehrungen stattfindende Prozess war von Beginn an rechtspolitisch aufgeladen, da viele hierin einen ersten Schritt gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, sehen. Die sogenannte „Clan-Kriminalität“ sollte durch die Aussagen des Nebenklägers und vieler Zeugen sichtbar gemacht werden. Der Begriff ist nicht unumstritten, da er weit überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Herkunft und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie stigmatisieren und diskriminieren kann. 

Hauptvorwürfe wurden fallen gelassen

Die vorgenannten Vorwürfe haben sich zwar laut Staatsanwaltschaft bestätigt, das Gericht sah dies jedoch anders. Während die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft beantragte, sprachen die Richter den Angeklagten zumindest in den Hauptanklagepunkten frei. Das Landgericht Berlin I verurteilte Abou-Chaker wegen unerlaubter Tonaufnahmen in 13 Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 900 Euro. Drei Brüder von Abou-Chaker, die ebenfalls angeklagt waren, wurden freigesprochen. 

Effektive Strafverteidigung – eine Notwendigkeit

Angeklagte sehen sich oft mit der ganzen Macht der Strafverfolgung konfrontiert und geraten in Situationen, die von mindestens unangenehm bis stark belastend reichen. Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und engagierten Verteidiger an seiner Seite zu haben. Daher liegt der Fokus unserer Kanzlei neben der fachlichen Kompetenz und ständigen Weiterbildung vor allem auf dem Menschen selbst, den wir verteidigen. Wir verstehen, dass kein Mandat dem anderen gleicht, weswegen wir eine individuelle, effektive Strategie für Sie erarbeiten. Kontaktieren Sie uns, um Ihre strafrechtlichen Angelegenheiten in erfahrenen und engagierten Händen zu wissen.

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Foto(s): Rechtsanwaltskanzlei Laqmani

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