VbKfW mahnt auch im Sommer 2024 Gebrauchtwagenverkäufer ab

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Auch im Sommer 2024 verschickt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben. Wie bisher schon werden Gebrauchtfahrzeug-Angebote auf den Plattformen mobile.de und kleinanzeigen.de gerügt. Der Vorwurf in der Abmahnung lautet, hinter einer privaten Gebrauchtwagenanzeige verberge sich tatsächlich ein gewerbliches Angebot. Wie ebenfalls bereits von den früheren Abmahnungen bekannt fordert der VbKfW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.000 € für jede zukünftige Zuwiderhandlung sowie Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 296,31 €.

Abmahnung durch den VbKfW im Sommer 2024: Worum geht es?

Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW) wurde nach eigener Angabe am 18.07.2018 von den bayerischen Kfz-Innungen gegründet.

Wie bereits in seinen früheren Abmahnungen teilt der VbKfW auch in seinem aktuellen Abmahnschreiben mit, dass ihm – nur – die sieben bayerischen KfZ-Innungen als unmittelbare Mitglieder angehören. Wie ebenfalls aus früheren Abmahnungen bekannt, beansprucht der VbKfW daneben, dass ihm die – nach seinen Angaben – insgesamt rund 6.500 Mitgliedsbetriebe mittelbar angehören, die diesen sieben Kfz-Innungen angeschlossen sind.

Abmahnung durch den VbKfW: Wie reagieren?

Wenngleich in Internetforen häufig das Gegenteil behauptet wird: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist nicht per se ein schlechter Scherz, widerrechtliches Spiel mit Gesetzeslücken oder gar Betrug. Jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung muss deshalb sehr ernst genommen werden. Der Papierkorb ist der falsche Ablageort für das Abmahnschreiben. Wer eine Abmahnung auf die leichte Schulter nimmt, riskiert ein Gerichtsverfahren, also eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.

Auch im Sommer 2024 enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung des VbKfW Formulierungen, die aus Sicht der Abmahnungsempfänger rechtlich nachteilig sind. Wer nur die vergleichsweise niedrigen Abmahnkosten des VbKfW im Auge hat, gibt möglicherweise eine Unterlassungserklärung ab, die zu weit gefasst und rechtlich nachteilig ist, oder auf die der VbKfW vielleicht sogar überhaupt keinen Anspruch hat.

Deshalb empfiehlt es sich, die Abmahnung durch den VbKfW sorgfältig zu überprüfen, Schritt für Schritt, wie es in gleicher oder ähnlicher Reihenfolge bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erfolgen sollte:

  • Besteht ein überhaupt Wettbewerbsverhältnis?
  • Ist der VbKfW abmahnbefugt? Ist er dazu in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gem. § 8b UWG eingetragen?
  • Ist die Abmahnung begründet? Handelt es sich tatsächlich um ein gewerbliches Verkaufsangebot?
  • Kann der Abmahnung im konkreten Fall eventuell Rechtsmissbrauch entgegengehalten werden?

Auch im Sommer 2024 gilt nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des VbKfW zu Gebrauchtfahrzeug-Angeboten im Internet:

Hat der VbKfW keinen Anspruch auf die Unterlassungserklärung, sollte die Abmahnung rasch, nüchtern und nachdrücklich abgewehrt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung dagegen unumgänglich, sollte diese auf den rechtlichen Inhalt beschränkt werden. 

Danach gilt: Privatangebote, die nicht im Rahmen des gewerblichen Gebrauchtwagenhandels erfolgen, müssen sorgfältig vorbereitet werden. Sonst droht nämlich ein Verstoß gegen das Vertragsstrafeversprechen aus der Unterlassungserklärung und deshalb erneut Ärger mit dem Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. Die Erfahrung zeigt, dass der VbKfW die weiteren Angebote nach Abgabe einer Unterlassungserklärung genau beobachtet. Die späteren Vertragsstrafeforderungen des VbKfW haben es häufig in sich.


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