Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Verteidigung bei speed racing, drag race, Viertelmeile & Co.

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Schnelle Autos sind faszinierend und häufig ein Blickfang. Wer ein solches fährt – sei es als Eigentümer oder Mieter, will häufig – inspiriert von Filmen wie der „The Fast and the Furious“-Reihe - austesten, was der Motor zu leisten imstande ist. Wenn man dann noch einem ähnlich denkenden Fahrer begegnet, ist schnell ein Rennen verabredet, manchmal nur ein paar Meter ab der grün werdenden Ampel, manchmal aber auch über längere Strecken wie z.B. an der berühmten „Engener Steig“ auf der A 81.


Gemäß § 315d StGB sind Teilnahme, aber auch Durchführung und Ausrichtung eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens im Straßenverkehr verboten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Jedes Rennen schafft für den Gesetzgeber eine abstrakte Gefahr für Teilnehmer und ggf. Unbeteiligte (z.B. Passanten, andere Autofahrer usw.). Das Strafmaß richtet sich danach, wer oder was konkret gefährdet worden ist.


Was ist ein Rennen überhaupt?

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.07.2022, Az. 4 StR 116/22 klargestellt:


„Ein Kraftfahrzeugrennen […] ist ein Wettbewerb zwischen wenigstens zwei Kraftfahrzeugführern, bei dem es zumindest auch darum geht, mit dem Kraftfahrzeug über eine nicht unerhebliche Wegstrecke eine höhere Geschwindigkeit als der andere oder die anderen teilnehmenden Kraftfahrzeugführer zu erreichen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Teilnehmer zueinander in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit, die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit oder die schnellste Beschleunigung in Konkurrenz treten. Die besondere Gefährlichkeit von Kraftfahrzeugrennen in all diesen Konstellationen liegt darin, dass es zwischen den konkurrierenden Kraftfahrzeugführern zu einem Kräftemessen im Sinne eines Übertreffenwollens gerade in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit kommt. Gerade diese Verknüpfung trägt die Gefahr in sich, dass dabei die Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht gelassen, der Verlust von Kontrolle in Kauf genommen und die Aufmerksamkeit auf das Verhalten des Konkurrenten gerichtet wird.“


Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Bestrafung erfolgen, wobei der Staat diese nachweisen muss. Für die Verteidigung gibt es einige Punkte dagegenzuhalten, insbesondere bei der Erheblichkeit der Wegstrecke, beim Kräftemessen und dem Kontrollverlust.

Im Verfahren geht es dann oft um Indizien wie der angeblichen Verständigung zwischen den Teilnehmern, geichzeitigem Losfahren mit aufheulenden Motoren und qualmenden Reifen, anschließenden häufigen Positionswechseln bei hohem Tempo oder auch Ausbremsen des nachlaufenden Verkehrs.


Die Ermittlungsbehörden versuchen, das Rennen dadurch nachzuweisen, dass sie nicht nur klassisch Zeugen befragen oder selbst Videoaufnahmen anfertigen, sondern alle Daten zu erfassen versuchen, zu denen sie sich Zugang verschaffen können, z.B. Dash-Cams oder Steuergeräte der beteiligten Fahrzeuge oder auch aus beschlagnahmten Handys der Fahrer (für die Verabredung zum Rennen).


Sonderfall: Rennen gegen sich selbst

Gemäß § 315d Abs.1 Ziff. 3 StGB wird das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit nicht angepasster Geschwindigkeit bestraft, wenn es grob verkehrswidrigrücksichtslos und in der  Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit erfolgt ist.

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, soll nach Willen des Gesetzes also nicht nur ordnungswidrig handeln, sondern drakonisch bestraft werden können.

Für eine Verurteilung kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles an, wobei die Verteidigung häufig in die Richtung geht, dass lediglich eine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden kann.


Was droht für den Führerschein? Folgen für die Fahrerlaubnis!

Neben Geld- oder Freiheitsstrafe wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, zudem droht eine lange Sperrfrist zur Wiedererlangung, bei der dann auch noch häufig eine MPU verlangt wird.


Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen, Verteidiger einschalten!

Zunächst gilt es, den Nachweis der Tat anzugreifen. Wenn dieser jedoch gelingt, beschränkt sich die Verteidigung in der Regel auf die Abmilderung der Strafe: Hier gilt es insbesondere, ggf. das Fahrverbot abzuwenden, die Sperrfrist zu verkürzen und die schnellstmögliche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erreichen. Auch die Höhe der Geldstrafe kann häufig zugunsten des Beschuldigten reduziert und so eine Eintragung im Bundeszentralregister ggf. vermieden werden.


Ab 01.01.2024: Teilnehmer aus der Schweiz einfacher verfolgbar! 


Zum 01.01.2024 tritt ein überarbeiteter Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft, der die Verfolgung von Tätern aus der Schweiz in Deutschland (umgekehrt natürlich auch von deutschen Tätern in der Schweiz) erheblich erleichtern wird.


Wem die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen wird, sollte gegenüber der Polizei keine Angaben tätigen und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen.


Als erfahrener und bundesweit tätiger Verteidiger in Verkehrsstrafsachen unterstütze ich Sie gerne! Ich vertrete auch häufig Mandanten aus der Schweiz, denen eine Tat in Deutschland vorgeworfen wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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