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Verbraucher siegt gegen Audi in Stuttgart - freiwilliger Rückruf...

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Die Manipulationen im Diesel-Abgasskandal rund um die Ingolstädter Audi AG werden nach wie vor nur schleppend aufgedeckt. Das Landgericht Stuttgart (Az.: 51 O 684/21) sorgt mit einer neuen Entscheidung für mehr Klarheit für Kunden.

Mit ihrem Urteil vom 16. März 2022 stellte die Zivilkammer des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung im Audi SQ5 3.0 TDI Euro 5 des Klägers fest und sprach diesem einen Anspruch auf Rückabwicklung zu.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für den streitgegenständlichen Audi keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet, sondern war mit der vom Hersteller angebotenen freiwilligen Durchführung einer Softwaremaßnahme (Rückrufcode 23Z2) einverstanden. Das zuständige Landgericht stellte zunächst fest, dass auch eine solche freiwillige Servicemaßnahme für den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht. Von diesen Verdacht konnte sich die Audi AG nicht entlasten. Damit ist die Audi AG hier so zu behandeln wie in den Fällen eines verpflichtenden Rückrufs, den Kunden steht ein Anspruch auf Rückabwicklung zu, entschied das Gericht.

Für den geschädigten Kunden und späteren Kläger bedeutet das Urteil, dass er sein manipuliertes Fahrzeug nun zurückgeben kann und den im Jahr 2015 gezahlten Kaufpreis erstattet bekommt. Dabei muss er sich für die Nutzung eine auf Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Nach sieben Jahren erhält er so nun über 30.000,00 € erstattet und liegt dabei deutlich über dem Marktwert.

Die freiwillige Servicemaßnahme ist für viele verschiedene Fahrzeuge der Audi AG angeordnet, sodass auch Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie vom „Audi-Abgasskandal“ betroffen sind und wie wir Sie ggf. bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.

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Foto(s): pixabay.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht, Zivilrecht

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