Verdacht der Steuerhinterziehung durch Bestellungen bei Smokestop- Schnelle Hilfe und Verteidigung vom Fachanwalt!

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Die Bestellung von Zigaretten und anderen Tabakwaren über das Internet erscheint auf den ersten Blick als günstige Alternative zum Kauf in Deutschland. Doch vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass solche Bestellungen schnell strafrechtliche Konsequenzen haben können. Der deutsche Zoll verfolgt Steuerhinterziehung im Bereich der Tabaksteuer mit besonderem Nachdruck, da dem Staat dadurch jährlich massive Einnahmen entgehen. Wer beispielsweise über die Plattform „Smokestop“ oder andere Anbieter im Ausland Zigaretten bestellt, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch die vollständige Einziehung der Ware sowie empfindliche Nachzahlungen der hinterzogenen Steuer samt Zinsen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, hat sich auf die Verteidigung in solchen Verfahren spezialisiert. Er warnt davor, die Ermittlungen des Zolls auf die leichte Schulter zu nehmen und rät Betroffenen zu einer schnellen rechtlichen Beratung. Über anwalt.de können Beschuldigte unkompliziert Kontakt zu ihm aufnehmen und sich effektiv verteidigen lassen.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung durch Tabakbestellungen vor?

Die Tabaksteuer ist in Deutschland eine Verbrauchssteuer, die auf alle legal verkauften Tabakwaren erhoben wird. Wer Tabakwaren aus dem Ausland bestellt, ist verpflichtet, die Tabaksteuer ordnungsgemäß zu entrichten. Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn:

Bestellungen aus dem Ausland ohne Steueranmeldung erfolgen:
Wer Zigaretten oder Tabak über Plattformen wie „Smokestop“ bestellt, zahlt oft nicht die deutsche Tabaksteuer – in solchen Fällen muss der Käufer selbst aktiv werden und die Steuer nachmelden.

Die Steuerpflicht ignoriert wird:
Viele Besteller glauben irrtümlich, dass der ausländische Händler die Steuer bereits entrichtet hat. Tatsächlich liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung jedoch beim Käufer.

Die Waren beim Zoll nicht angemeldet werden:
Der Zoll kontrolliert gezielt Tabaksendungen und leitet bei Nichtangabe sofort ein Steuerstrafverfahren ein.

Freimengen überschritten werden:
Innerhalb der EU dürfen nur begrenzte Mengen an Tabakprodukten für den Eigenbedarf steuerfrei eingeführt werden. Wer darüber hinaus bestellt, begeht eine Steuerhinterziehung.

Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt: „Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie durch ihre Bestellung automatisch in die Steuerpflicht geraten. Doch Unwissenheit schützt nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen.“

Welche Strafen drohen?

Die Tabaksteuerhinterziehung wird nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern in den meisten Fällen als Straftat gewertet. Die möglichen Konsequenzen sind drastisch:

Geldstrafen oder Freiheitsstrafen:
Je nach Umfang der hinterzogenen Steuer kann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. In schweren Fällen, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder bandenmäßigem Vorgehen, sind bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Nachzahlung der hinterzogenen Steuern samt Zinsen:
Die fällige Tabaksteuer muss in voller Höhe nachgezahlt werden – zusätzlich können hohe Zinsen und Säumniszuschläge anfallen.

Einziehung der Ware:
Bestellte Zigaretten oder andere Tabakwaren werden in der Regel vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet – unabhängig davon, ob die Steuer nachgezahlt wird oder nicht.

Zusätzliche Bußgelder und Strafen:
Neben der eigentlichen Steuerhinterziehung kann auch ein Verstoß gegen das Zollrecht oder das Verbrauchsteuergesetz geahndet werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge warnt: „In vielen Fällen summieren sich die finanziellen Belastungen auf mehrere tausend Euro. Dazu kommt das Risiko eines strafrechtlichen Eintrags. Eine professionelle Verteidigung ist daher dringend geboten.“

Der Verfolgungsdruck durch den Zoll

Der deutsche Zoll verfolgt Steuerhinterziehung, insbesondere im Bereich der Tabaksteuer, mit enormem Nachdruck. Dies liegt daran, dass der Fiskus durch illegale Tabakimporte jährlich hohe Steuerausfälle verzeichnet. Die Ermittlungsbehörden setzen dabei gezielt auf moderne Überwachungstechniken und umfangreiche Kontrollen:

  • Paket- und Grenzkontrollen:
    Der Zoll überprüft systematisch Postsendungen aus dem Ausland, insbesondere aus Ländern mit niedrigen Tabaksteuern.

  • Ermittlung von Bestellhistorien:
    Plattformen wie „Smokestop“ geraten zunehmend in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Sichergestellte Datenbanken können zur Identifizierung von Kunden verwendet werden.

  • Zusammenarbeit mit internationalen Behörden:
    Deutsche Behörden arbeiten eng mit Zoll- und Steuerbehörden anderer Länder zusammen, um Verdachtsfälle aufzudecken.

  • Automatische Strafverfahren bei Verstößen:
    Wird eine illegale Tabakbestellung entdeckt, leiten die Behörden in der Regel ohne weitere Rückfrage ein Steuerstrafverfahren ein.

„Die Zollbehörden haben durch moderne Technologien und internationale Zusammenarbeit erhebliche Möglichkeiten, Steuerhinterziehung aufzudecken. Betroffene sollten daher keinesfalls abwarten, sondern schnellstmöglich eine professionelle Verteidigung einleiten,“ rät Rechtsanwalt Andreas Junge.

Wie hilft Rechtsanwalt Andreas Junge?

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, die wegen Tabaksteuerhinterziehung angeklagt sind. Seine Verteidigungsstrategien umfassen:

Prüfung der Vorwürfe und Beweislage:
Nicht jede Steuerhinterziehung ist eindeutig nachweisbar. Rechtsanwalt Junge analysiert die Ermittlungsakten genau und sucht nach Schwachstellen in der Beweisführung.

Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen:
Durch geschickte Verhandlungen kann häufig eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe erreicht werden.

Minimierung finanzieller Forderungen:
Junge setzt sich dafür ein, dass Nachzahlungen und Zinsen auf ein Minimum reduziert werden.

Abwehr der Einziehung der Ware:
In bestimmten Fällen kann eine Beschlagnahmung oder Vernichtung der Tabakwaren verhindert werden.

„Mein Ziel ist es, meine Mandanten vor überzogenen Strafen zu schützen und finanzielle Belastungen zu minimieren. Eine gezielte Verteidigungsstrategie kann hier entscheidend sein,“ erklärt Andreas Junge.

Prävention und Verhalten bei Vorwürfen

Wer mit einem Verfahren wegen Tabaksteuerhinterziehung konfrontiert wird, sollte folgende Punkte beachten:

Keine Aussage ohne Anwalt:
Beschuldigte sind nicht verpflichtet, sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern. Eine vorschnelle Aussage kann die Verteidigung erschweren.

Frühzeitige anwaltliche Unterstützung:
Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser stehen die Chancen auf eine milde Strafe oder eine Verfahrenseinstellung.

Beweissicherung:
Alle relevanten Unterlagen oder Nachweise sollten frühzeitig mit dem Anwalt besprochen und gesichert werden.

Fazit

Die Hinterziehung der Tabaksteuer durch Bestellungen bei „Smokestop“ oder anderen ausländischen Anbietern kann schwerwiegende strafrechtliche und finanzielle Folgen haben. Hohe Strafen, Nachzahlungen samt Zinsen und die Einziehung der bestellten Ware sind realistische Szenarien für Betroffene. Da die Ermittlungsbehörden dieses Delikt mit großem Nachdruck verfolgen, ist eine professionelle Verteidigung unerlässlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge, ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, bietet Betroffenen umfassende Unterstützung und entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien. Über anwalt.de können Betroffene schnell und unkompliziert Kontakt zu ihm aufnehmen und sich rechtlich beraten lassen.

Foto(s): Andreas Junge

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