Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – So bekommen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis

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Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht können für ausländische Staatsbürger in Deutschland schnell kompliziert werden. Diese Sorgen braucht sich aber nicht zu machen, wer bereits deutscher Staatsbürger ist. Und manchmal gibt es dafür in der Familie auch Anhaltspunkte. Doch wie können Sie sich sicher sein und eine deutsche Staatsangehörigkeit auch verbindlich feststellen lassen?

Deutscher im Sinne dieses Gesetztes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ So einfach liest es zumindest in § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Dass sich der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit jedoch komplizierter gestalten kann, wird bereits mit einem Blick auf Art. 116 GG deutlich.

Mit dieser Norm des Grundgesetzes wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass es im Zusammenhang mit der Naziherrschaft, Krieg, Flucht und Vertreibung zu zahlreichen Widerrufen und Aberkennungen der deutschen Staatsangehörigkeit kam.

Weitere Unsicherheiten können dadurch entstehen, dass Interessenten bereits lange Zeit im Ausland leben (z.B. Argentinien, Mexiko, Chile, Israel) und ihre Staatsangehörigkeit von einem weitentfernten Verwandten wie z.B. dem Urgroßvater ableiten. Gibt es dann in der Ahnenreihe noch uneheliche Geburten oder Adoptionen ist das Chaos häufig perfekt.

In der Folge gibt es Tausende im Ausland lebende Nachfahren deutscher Staatsbürger, deren Staatsangehörigkeit nicht eindeutig geklärt ist. Wollen diese nunmehr nach Deutschland übersiedeln, ein Studium aufnehmen oder eine Arbeit finden, bringt eine deutsche Staatsangehörigkeit viele Vorteile und die Betroffenen haben ein Interesse an einer endgültigen Feststellung.

Daneben sind jedoch auch zahlreiche weitere Szenarien denkbar, in deren Verlauf der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit seitens deutscher Behörden angezweifelt werden kann.

Wird beispielsweise die erstmalige Ausstellung eines deutschen Reisepasses oder Rente / Sozialhilfe aus dem Ausland beantragt, kommt es nicht selten vor, dass die Behörde die deutsche Staatsangehörigkeit in Frage stellt und einen verbindlichen Nachweis fordert.

In diesen Fällen kommt die verbindliche Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit in Form eines feststellenden Verwaltungsaktes nach § 30 StAG in Betracht, in deren Folge von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ein unbefristeter Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird. Mit diesem können dann einfach die begehrten Ausweisdokumente beantragt werden.

Im Feststellungsverfahren muss der Antragsteller zunächst ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit geltend machen. Auch wenn vonseiten der Behörde hieran keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, kann sich der Nachweis durch Vorlage von Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungspapiere), Auszügen aus Melderegistern etc. nicht zuletzt aus dem Grunde schwierig gestalten, da häufig sämtliche Dokumente nicht (mehr) auffindbar sind.

Für alle Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland ist zudem das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Hier kommt es häufig – ohne erkennbaren Grund – zu jahrelangen Wartezeiten bei Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren.

Gerne beraten wir Sie daher bereits im Vorfeld eines Feststellungsantrags und klären Ihre Staatsangehörigkeit verbindlich.

Wenn Verfahren vor dem Bundesverwaltungsamt stocken, kann zudem die Beauftragung eines deutschen Rechtsanwalts Bewegung in das Verfahren bringen.

Wir haben Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren aus Lateinamerika und Israel und sind für Fragen rund um das Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren gerne Ihr Ansprechpartner.





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