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Verfahren zur Feststellung des Wohnsitzes von natürlichen Personen für steuerliche Zwecke

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Seit die Republik Kroatien im Juli 2013 Teil des Binnenmarkts der Europäischen Union geworden ist, hat sich die Bewegung der Menschen, sowohl Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten in Richtung der Republik Kroatien als auch kroatischer Staatsangehöriger in Richtung anderer Mitgliedstaaten, verstärkt.

Die Menschen wurden aus verschiedenen Gründen zur Migration motiviert: kurzfristiges, langfristiges oder dauerhaftes Verlassen des Wohnorts, um eine Arbeit zu verrichten, das Eigentum zu verwalten, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, den Wohnsizt in einem anderen Mitgliedstaat zu haben oder aus ähnlichen Gründen.

Während die Freizügigkeit von Personen im EU-Binnenmarkt durch das EU-Recht gewährleistet ist, zielen die Steuergesetze jedes Mitgliedstaats darauf ab, Steuereinnahmen entweder von seinen eigenen Bürgern oder von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zu beschaffen.

Daher liegt es im Interesse jedes EU-Bürgers, der in der Republik Kroatien ein Eigentum besitzt oder in einem anderen Mitgliedstaat ein Einkommen erzielt, die grundlegenden Steuerregeln zu kennen, die im nationalen und internationalen Steuerrecht festgelegt sind.

Der wichtigste Begriff in diesem komplexen Rahmen des Steuerrechts gehört zur Definition des Begriffs des Steuerwohnsitzes. Die Bestimmung des Steuerwohnsitzes ist wichtig, um die Rechte und Pflichten der Bürger hinsichtlich des Ortes und der Art ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung, der Anwendung von (günstigeren) Steuersätzen, der Optimierung der Steuerverbindlichkeiten und der Vermeidung von Doppelbesteuerung festzustellen.

Die Begriffe steuerpflichtiger Gebietsansässiger oder steuerpflichtiger nicht Gebietsansässiger sind im kroatischen Recht durch das Einkommensteuergesetz definiert.

Das Gesetz stellt fest, dass ein Gebietsansässiger eine natürliche Person ist , die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Kroatien hat, und eine natürliche Person, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Kroatien hat aber im öffentlichen Dienst der Republik Kroatien beschäftigt ist und auf dieser Grundlage ein Gehalt erhält.

Ein Nicht-Gebietsansässiger ist eine natürliche Person, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Kroatien hat und in der Republik Kroatien nach den Bestimmungen des Gesetzes steuerpflichtiges Einkommen verdient.

Der Begriff Wohnsitz ist nicht derselbe wie der Begriff Wohnsitz gemäß dem Aufenthaltsgesetz. Die Tatsache, dass irgendein Staatsangehöriger einen eingetragenen Wohnsitz in einem bestimmten Staat hat, bedeutet also nicht notwendigerweise, dass er in diesem Staat steuerpflichtiger Gebietsansässiger ist.

Der Steuerpflichtige hat seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 183 Tagen in einem oder zwei Kalenderjahren als Eigentum oder im Besitz hat, wobei der Aufenthalt in der Wohnung nicht verpflichtend ist.

Ein gewöhlicher Aufenthalt gilt als ständiger oder zeitgebundener Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in einem oder zwei Kalenderjahren.

Die Grundregel lautet, dass der steuerpflichtige Gebietsansässige verpflichtet ist, die Steuer auf das „Welteinkommen“ zu zahlen, während der Nicht-Gebietsansässige in der Republik Kroatien verpflichtet ist, die Steuer nur auf das Einkommen zu zahlen, das er in der Republik Kroatien verdient.

Darüber hinaus ist es eine sehr wichtige Tatsache, dass zwischen den einzelnen Vertragsstaaten bilaterale internationale Doppelbesteuerungsverträge bestehen (die Republik Kroatien hat Doppelbesteuerungsverträge mit mehr als 60 Staaten). Wenn also Zweifel bei der Bestimmung des Wohnsitzes bestehen, gelten die Regeln dieser Verträge.

Die Bestimmungen internationaler Verträge bedeuten für Steuerbehörden nicht notwendigerweise ihre automatische Anwendung, sondern bilden lediglich den rechtlichen Rahmen für die Behandlung einzelner Steuerfragen, die die Staatsangehörigen von Vertragsstaaten betreffen.

Daher muss jeder Staatsangehörige einzeln aktiv am Steuerverfahren teilnehmen, um die Rechte aus dem Vertrag zu nutzen, seinen Steuerstatus in jedem Staat, in dem er Einkommen verdient oder Eigentum besitzt,  regeln, die Steuerbehörden in gutem Glauben über wichtige steuerliche Tatsachen informieren und im anderen Vertragsstaat den Nachweis für die gezahlte Steuer erbringen, um eine Doppelbesteuerung und dergleichen zu vermeiden.

Beispielsweise reduziert die Steuerbehörde die Steuerschuld eines Gebietsansässigen auf Einkommen aus dem anderen Vertragsstaat und vermeidet so die Doppelbesteuerung, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist und der Steuerpflichtige den Nachweis der Einkommensteuererklärung im anderen Staat erbringt.


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