Vergessen, Waren an der SB-Kasse einzuscannen: Ist das strafbar?

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Die Nutzung von Selbstbedienungskassen im Einzelhandel bringt viele Vorteile mit sich, aber auch einige Fragen und Unsicherheiten. In diesem Artikel möchten wir die strafrechtlichen Risiken bei der Nutzung von Selbstbedienungssystemen im Detail beleuchten.

1. Selbstbedienungskassen - Was ist das und wo werden sie eingesetzt?

Selbstbedienungskassen sind ein modernes Konzept im Einzelhandel, das es Kunden ermöglicht, ihre Einkäufe selbst zu scannen und zu bezahlen. Diese innovativen Kassen werden in immer mehr Bereichen des Einzelhandels eingesetzt, von Supermärkten über Modegeschäfte bis hin zu Baumärkten. Mit Hilfe von Handscannern oder integrierten Systemen können Kunden ihre Produkte eigenständig erfassen und den Bezahlvorgang abschließen. Somit wird Kassenpersonal eingespart und Wartezeiten werden oft verkürzt.
 Auch die mittlerweile auf dem Vormarsch befindlichen „Shop&Go“-Angebote, bei denen der Kunde schon während des Einkaufs die Produkte mit entsprechenden Geräten scannt und beim Verlassen des Ladens nur noch bezahlen muss, zählen hierzu.

2. Benutzung von SB-Kassen

Die Nutzung von Selbstbedienungskassen bietet Ihnen als Kunde meist eine zeitsparende Möglichkeit, ihre Einkäufe abzuwickeln. Durch das Scannen der Produkte mittels Handscanner und das eigenständige Bezahlen an der SB-Kasse wird der gesamte Prozess beschleunigt. Allerdings birgt diese Form des Bezahlens auch gewisse Risiken, insbesondere wenn einzelne Waren versehentlich nicht eingescannt werden. Bei dem Self-Checkout gilt die Besonderheit, dass es nicht in der Verantwortung des Kassierers liegt, alle Waren zu scannen, sondern in Ihrer eigenen. Somit können Ihnen unter Umständen Schlampereien beim Scannen zu Problemen führen.

3. Strafrechtliche Konsequenzen bei Nicht-Scannen einzelner Waren

Beim Nicht-Scannen einzelner Waren an der Self-Checkout-Kasse im Einzelhandel sollten Sie sich bewusst sein, dass dies als Diebstahl betrachtet werden kann. Wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie bewusst einzelne Waren nicht gescannt und bezahlt haben, haben Sie mit einer Anzeige wegen Diebstahls zu rechnen. Auch wenn in juristischen Fachkreisen darüber gestritten wird, ob es sich hierbei wirklich um einen Diebstahl oder doch um einen Betrug handelt, ist es für Sie letztlich irrelevant – denn beides wird regelmäßig eine Strafanzeige durch den Ladeninhaber zur Folge haben.
 Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass Sie heimlich mit so einem Diebstahl davonkommen, denn oft sind Videokameras, Kassenpersonal oder Ladendetektive rund um die Selbstbedienungskassen stationiert, um die Vorgänge zu beobachten oder Stichproben durchzuführen. Bei groben Auffälligkeiten oder Abweichungen der bezahlten und mitgenommenen Ware wird Ihnen auch regelmäßig ein Vorsatz zu unterstellen sein – unabhängig davon, ob es sich um eine Unaufmerksamkeit oder Absicht handelt.

4. Richtiges Verhalten bei Problemen

Wenn Sie beim Self-Checkout bemerken, dass Sie versehentlich Produkte nicht oder nicht richtig eingescannt haben, sollten Sie umgehend handeln. In solchen Fällen ist es wichtig, selbst Initiative zu ergreifen und das Personal an der SB-Kasse zu kontaktieren. Informieren Sie die Mitarbeiter höflich über den Sachverhalt und zeigen Sie Ihre Bereitschaft, die fraglichen Produkte auch zu bezahlen. Gemeinsam mit dem Personal können Sie dann eine Lösung finden und das Produkt nachscannen lassen. Es ist hierbei entscheidend, transparent zu sein, anstatt abzuwarten und darauf zu hoffen, dass es niemand bemerken wird. Durch Ihr eigenständiges Handeln tragen Sie dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Konsequenzen auszuschließen.

5. Fazit

Selbstbedienungskassen haben zwar einige praktische Vorteile, bergen aber insbesondere bei großen Einkäufen das Risiko, versehentlich Waren beim Scannen auszulassen. Sollte dies passieren, ist es wichtig, umgehend Kontakt mit dem Personal aufzunehmen und den Fehler zu melden. Strafrechtliche Konsequenzen können vermieden werden, wenn Sie als Kunde kooperativ sind und Ihr Missgeschick offen kommunizieren. Falls Sie jedoch schon dabei erwischt wurden, Waren bewusst nicht gescannt zu haben, können Sie regelmäßig mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls rechnen. In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren, um die strafrechtlichen Konsequenzen gering zu halten. In einigen Fällen kann ein Anwalt etwa durch Kommunikation mit dem Ladeninhaber oder durch Zahlung einer Wiedergutmachung eine Anklage verhindern oder zumindest die Strafe klein halten.

Sind Sie Beschuldigter eines Ladendiebstahls? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin per Telefon mit unseren Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht in München unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de/.


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