Vergleich im VW-Dieselskandal: Wir prüfen Ihr Vergleichsangebot!

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Volkswagen-AG und Verbraucherschützer haben sich im Musterfeststellungsprozess auf einen Vergleich geeinigt. Demnach erhalten Besitzer von Dieselfahrzeugen der Modelljahre 2008 bis 2016 in denen der EA-189-Motor verbaut ist Entschädigungen zwischen 1.350 € und 6.257 €. Im Schnitt sollen die Zahlungen 15 Prozent des Kaufpreises entsprechen. Zudem trägt die VW AG die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und zur Rechtsberatung.

Alle Kunden sollen im März 2020 ein für ihr Fahrzeug und das Alter ihres Fahrzeugs zugeschnittenes Angebot erhalten und können sich bis zum 20. April 2020 für oder gegen die Vergleichsannahme entscheiden.

Wir empfehlen allen Betroffenen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, bevor sie den Vergleich annehmen oder ablehnen.

Für den Fall, dass der Vergleich zustande bekommt, übernimmt VW AG die Kosten dafür bis zu einer Summe von 190 Euro netto. Falls Sie den Vergleich nicht annehmen möchten, können Sie in Einzelklagen Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises geltend machen.

Das Landgericht Kassel hat in diesem Zusammenhang die VW AG zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeuges und zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, wobei die VW AG keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen durfte. Zudem wurde der Klägerin ein Anspruch auf eine Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung und nicht erst seit Klageerhebung (Az. 8 O 2320/18) zugesprochen. 

Wir prüfen Ihr Vergleichsangebot und stellen Ihnen Ihre Alternativen, z. B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Höhe des gezahlten Kaufpreises, vor.

Mehr zu dem Thema finden Sie unter:

https://muehlenbein.de/abgasskandal-ihre-ansprueche/



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