Verhalten bei einer Vorläufige Festnahme und Verhaftung

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Die vorläufige Festnahme und die Verhaftung stellen für den Mandanten eine emotionale Ausnahmesituation dar. Hier wird massiv in die Freiheitsrechte eingegriffen. Gleichwohl gilt es Ruhe zu bewahren. Gegen eine vorläufige Festnahme oder Verhaftung können Sie zunächst nichts ausrichten, weshalb Sie gut beraten sind auf keinen Fall Widerstand gegen die Beamten zu leisten.

Verweigern Sie in jedem Falle jegliche Angaben zur Sache. Äußern Sie sich nicht zu den Ihnen zu Last gelegten Tatvorwürfen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger Rücksprache halten konnten. Dies ist Ihr gutes Recht, auf das Sie nicht verzichten sollten! Das gilt selbst dann, wenn Sie denken, dass sich die Sache zu Ihren Gunsten aufklären lässt, denn alles, was Sie – auch in einer nicht förmlichen Vernehmung – an Angaben zur Sache machen, kann über Vermerke der Polizeibeamten Bestandteil der Ermittlungsakte werden und später als Beweismittel gegen Sie verwandt werden.

Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit einem Verteidiger auf. Sollten Sie keinen Strafverteidiger Ihres Vertrauens benennen können, ist normalerweise in Großstädten ein Verteidiger über die Notrufnummer des örtlichen Anwaltvereins 24 Stunden erreichbar. Verlangen Sie von den Beamten gegebenenfalls, Sie mit dem jeweiligen Notdienst zu verbinden. Dies darf Ihnen unter keinen Umständen verwehrt werden. Sollte es dennoch dazukommen, beharren Sie darauf, dass die Vorgehensweise der Beamten ins Protokoll aufgenommen wird. Ein solcher Vermerk hat schon häufiger dazu geführt, dass die Beamten Ihrem Anliegen, einen Verteidiger zu konsultieren, dann doch nachkommen.


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