Verhalten bei einer Vorladung zur Vernehmung, Beschlagnahme und Durchsuchung

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Sie sind nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei, in welcher Sie als Beschuldigte/r geführt werden, nachzukommen. Ein Erscheinen Ihrer Person bei der Polizei kann rechtlich nicht erzwungen werden, denn es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Anders ist dies nur bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Diese kann notfalls durch polizeiliche Vorführung erzwungen werden. Grundsätzlich gilt jedoch immer, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind, Angaben zur Sache oder weitergehende Angaben zu Ihrer Person zu machen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, wenn Sie vorher nicht die Möglichkeit hatten, sich mit dem Verteidiger Ihres Vertrauens zu beraten.

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, ist es sinnvoll, das Schreiben einem Strafverteidiger zur Verfügung zu stellen. Denn nur der Rechtsanwalt hat das Recht, Akteneinsicht zu erhalten. Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden und ggf. eine Einlassung zur Sache abgegeben werden.

Beschlagnahme und Durchsuchung

Es gibt in der Regel keine Möglichkeiten, eine Durchsuchung abzuwenden, wenn die Beamten vor Ihrer Türe stehen. Auch in diesem Falle gilt es wieder Ruhe zu bewahren, nicht in Aktionismus zu verfallen und keinen Widerstand gegen die Beamten zu leisten.

Lassen Sie sich den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen und nehmen Sie auch hier unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Auch dieser Anruf darf Ihnen unter keinen Umständen verweigert werden.

Erklären Sie sich unter keinen Umständen mit der Durchsuchung und einer eventuellen Beschlagnahme einverstanden, sondern widersprechen Sie ausdrücklich.

Verweigern Sie auch hier in jedem Falle jegliche Angaben zur Sache. Äußern Sie sich nicht zu den Tatvorwürfen, bevor Sie mit einem Verteidiger Rücksprache halten konnten. Dies ist Ihr gutes Recht! Lassen Sie sich auch hier nicht unter Druck setzen oder durch falsche Versprechungen in die Irre leiten. Die Erfahrung zeigt, dass Sie die belastende Situation der Durchsuchung sowieso nicht durch Angaben zur Sache abwenden können. Auch hier gilt, dass voreilige Angaben zur Sache in der Regel mehr Schaden anrichten als Nutzen zu bringen.

Auch bei Durchsuchungen versuchen die Beamten gelegentlich, Sie in ein Gespräch zu verwickeln, um außerhalb einer förmlichen Vernehmung an Information zu gelangen. Lassen Sie sich unter keinen Umständen in ein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln, mag dieses auch noch so belanglos wirken.


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