Verhaltenstipp bei der Vernehmung durch die Polizei und Herausgabe des iPhones

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Der Streit zwischen Apple und der US-Regierung hat auch in Deutschland praktische Bedeutung bei der Verfolgung von Straftaten.

Jede Information kann für die Ermittlungsbehörden wichtig sein. Nicht selten will die Polizei auf digitale Informationen zugreifen, die sich nur auf dem Handy befinden. Bei der Aufklärung von Straftaten ist die Polizei auf Ihre Mitwirkung als Beschuldigter angewiesen. Wenn Sie sich nicht äußern wollen, dann ist das Ihr gutes Recht. „Nemo tenetur se ipsum accusare.“ Niemand braucht sich selbst anzuklagen. Das Recht, zu schweigen, bzw. die Aussagefreiheit, hat sogar Verfassungsrang (Art. 1 GG, Art. 20 III GG) und ist in der EU-Grundrechts-Charta verankert.

Sie können durch die Einrichtung des Sperrcodes eine Umgehung Ihrer Aussagefreiheit verhindern. Denn oft sind über Ihre E-Mails und Ihre Chat-Verläufe und Notizen Ihre Gedanken und Absichten ablesbar. Manchmal reicht schon eine Absichtserklärung aus, um eine Straftat zu begehen. Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Sie können Ihre Daten auf Ihrem iPhone wirksam schützen, indem Sie einen alphanumerischen Sperrcode einrichten. Die Polizei in Deutschland ist nicht in der Lage, den Sperrcode des iPhones des Herstellers Apple, der auf der Software iOS 9 läuft, zu knacken.

Es ist sehr leicht, den Sperrcode einzurichten: auf Einstellung gehen, dann auf Touch-ID & Code. Hier legen Sie Ihren Code fest. Den Code aktivieren oder ändern auf den alphanumerischen Code. Nur eine Mischung aus Zahlen und Buchstaben, mindestens sechs Stellen, schützt wirksam. Die Polizei kann nicht mithilfe von Generatoren alle möglichen Codes ausprobieren. Wird der Code mehrmals falsch eingegeben, dann gibt es eine zeitliche Sperre, die sich immer mehr verlängert, wie Falscheingaben des Sperrcodes sich erhöhen. Am Ende steht sogar eine mehrjährige Sperre bzw. führt das iPhone bei 10-maliger Falschangabe, bei entsprechender Voreinstellung, eine Löschung Ihrer Daten auf dem iPhone durch.

Es bleibt festzuhalten: Leider gilt nicht der alte Grundsatz „Wegen bloßer Gedanken erleidet niemand Strafe“. (lat.: „cogitationis poenam nemo patitur“)

In vielen Bereichen ist die Strafbarkeit vorverlagert. Schon Vorbereitungen und Erklärungen dazu könnten für sich strafbar sein.

Stand: 24.02.2016

Beitrag von Dr. Ebrahim-Nesbat, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg


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