Verjährung! Alle Jahre wieder: Eine Übersicht über wichtigsten Verjährungsvorschriften im BGB und HGB.

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Einführung

Die Verjährungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Zivilrechts. Sie bestimmen, wie lange rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Neben den allgemeinen Regelungen im BGB gibt es auch spezielle Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Speditionsrecht, die besondere Verjährungsfristen festlegen. 

Nachfolgend finden Sie ein Überblick über die wichtigsten Verjährungsvorschriften:


Allgemeine Verjährungsfrist nach BGB

§ 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist: Diese allgemeine Frist beträgt drei Jahre und gilt für die meisten zivilrechtlichen Ansprüche. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies umfasst Ansprüche aus Schuldverhältnissen wie Kauf-, Werk- und Dienstverträgen.


Besondere Verjährungsfristen nach BGB

  • § 196 BGB – Verjährung bei Rechten an Grundstücken: Ansprüche, die das Eigentum, die Herausgabe oder die Belastung von Grundstücken betreffen, verjähren in 30 Jahren.
  • § 197 BGB – Dreißigjährige Verjährungsfrist: Hierunter fallen Ansprüche aus rechtskräftigen Urteilen, vollstreckbaren Urkunden, Unterhaltsforderungen und familienrechtlichen Ausgleichsansprüchen, die ebenfalls in 30 Jahren verjähren.

Spezielle Verjährungsfristen für bestimmte Ansprüche

  • § 438 BGB – Mängelansprüche beim Kaufvertrag: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche variiert je nach Art der Ware. Bei beweglichen Sachen beträgt sie in der Regel zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei Grundstücken zehn Jahre.
  • § 634a BGB – Mängelansprüche beim Werkvertrag: Ähnlich wie beim Kaufvertrag beträgt die Frist zwei Jahre für Werke an beweglichen Sachen und fünf Jahre für Bauwerke.
  • § 651g BGB – Verjährung bei Reiseverträgen: Ansprüche aus Reiseverträgen verjähren in zwei Jahren.


Sonderregelungen im BGB ("Höchstverjährungsfrist")

§ 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen: Diese Vorschrift regelt den Beginn der Verjährungsfrist und stellt klar, dass Ansprüche spätestens nach 10 Jahren verjähren, unabhängig von der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers.


Hemmung und Neubeginn der Verjährung nach BGB

  • §§ 203 ff. BGB: Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden, z.B. durch Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Zeit der Hemmung wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.
  • § 212 BGB – Neubeginn der Verjährung: Bestimmte Handlungen, wie die Anerkennung des Anspruchs durch den Schuldner, können einen Neubeginn der Verjährungsfrist bewirken.


Sonderregelungen im Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Im HGB finden sich spezielle Verjährungsvorschriften für Handelsgeschäfte. Beispielsweise verjähren Ansprüche aus beiderseitigen Handelsgeschäften gemäß § 377 HGB häufig schneller, oft innerhalb eines Jahres.
  • Ansprüche gegenüber Transportunternehmen für Verlust oder Beschädigung von Gütern verjähren nach § 439 HGB in einem Jahr.


Verjährungsfristen im Speditionsrecht

Im Speditionsrecht, das oft durch internationale Abkommen wie die CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road) geregelt ist, gelten ebenfalls besondere Verjährungsfristen. Beispielsweise beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus internationalen Straßentransporten nach der CMR ein Jahr.


Fazit

Die Verjährungsfristen im deutschen Recht sind vielfältig und abhängig von der Art des Anspruchs und des zugrunde liegenden Vertrags. 

Neben den allgemeinen Regelungen im BGB gibt es spezielle Vorschriften im HGB und im Speditionsrecht, die kürzere oder längere Fristen vorsehen können. 

Kenntnis dieser Fristen ist für die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen entscheidend.

Durch Sonderkonstellation und speziellen Regelungen kann es zu Verschiebungen der Verjährungsfristen kommen, weshalb die Thematik Verjährung stets durch einen Rechtsanwalt geprüft werden sollte.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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