Verjährung im VW-Abgasskandal – Schadensersatzansprüche jetzt geltend machen

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Rund 2,5 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat waren allein in Deutschland vom Abgasskandal betroffen. Die Folgen sind für die Fahrzeughalter gravierend. Abgesehen vom Vertrauensverlust haben die Fahrzeuge erheblich an Wert verloren und drohende Fahrverbote lassen sich durch ein Software-Update nicht aus der Welt schaffen.

Auf weitere Maßnahmen aus der Politik oder Entgegenkommen von VW sollten die betroffenen Verbraucher nicht setzen. „Denn das ist erstens unrealistisch und zweitens läuft den geschädigten Verbrauchern die Zeit davon. Ihre Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren am 31.12.2018“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Selbst wenn weitere Maßnahmen zugunsten der betroffenen Autofahrer kommen sollten, ist dies wahrscheinlich nicht vor 2019 der Fall. Und dann haben die vom Abgasskandal betroffenen Autokäufer schon einen wichtigen Trumpf aus der Hand gegeben, wenn sie ihre Ansprüche gegen VW nicht bis Jahresende geltend gemacht haben. „Die Chancen, Schadensersatzansprüche zu erhalten, stehen durchaus gut“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Denn zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat und daher schadensersatzpflichtig ist. 

Trotz der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, Wertverlust und drohenden Fahrverboten haben viele geschädigte Verbraucher bisher davon abgesehen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dabei kann sich eine Schadensersatzklage durchaus lohnen und beispielsweise zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen. Der Verbraucher gibt dann das Auto zurück und erhält sein Geld wieder. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich in der Regel einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. „Da die Preise für gebrauchte Diesel im Keller sind, lohnt sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags dennoch in den meisten Fällen“, so Cäsar-Preller. Verbraucher haben gute Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Jedes weitere Warten spielt aber VW in die Karten, weil die Forderungen am Jahresende verjähren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/ 

Kanzleiprofil

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller



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