Verkauft und doch nicht abgeschlossen – wie eine Klausel im Kaufvertrag meinem Mandanten teure Folgen ersparte

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Die meisten Verkäufer sind nach einem erfolgreichen Immobilienverkauf erleichtert. Doch was viele nicht wissen: Auch nach der Übergabe können noch Risiken und rechtliche Verpflichtungen bestehen, wenn der Kaufvertrag nicht ausreichend abgesichert ist. In diesem Artikel möchte ich Ihnen von einem meiner Mandanten berichten, der beinahe in eine solche Falle getappt wäre – und wie eine vorausschauende Vertragsgestaltung ihm am Ende viel Ärger ersparte.

Der Fall: Unerwartete Forderungen nach der Übergabe

Herr Müller (Name geändert) hatte sein Elternhaus verkauft, ein emotionaler, aber notwendiger Schritt. Der Käufer war zufrieden, die Besichtigung war positiv verlaufen, und der Vertrag wurde zügig aufgesetzt. Doch Wochen nach der Schlüsselübergabe erhielt Herr Müller plötzlich eine Nachricht vom Käufer: Die Heizungsanlage sei in einem desolaten Zustand und müsse dringend erneuert werden – und Herr Müller solle sich an den Kosten beteiligen.

Die Unsicherheit: Muss ich als Verkäufer nachträglich zahlen?

Herr Müller war verunsichert und dachte zunächst daran, die Forderung einfach zu akzeptieren, um rechtlichen Streit zu vermeiden. Doch bevor er etwas unternahm, kam er zu mir, um den Kaufvertrag überprüfen zu lassen. Dabei stellten wir fest, dass durch eine präzise Klausel im Vertrag klar geregelt war, welche Mängel vor und nach Übergabe offengelegt und ausgeschlossen sind. Diese Klausel stellte sicher, dass keine nachträglichen Forderungen auf Herrn Müller zukommen würden.

Mein Vorgehen: Klare Kommunikation und Abwehr unbegründeter Ansprüche

Ich kontaktierte den Käufer und erklärte ihm die vertragliche Situation. Die Heizungsanlage war im Zustand bei der Besichtigung übergeben worden, und der Käufer hatte keine Ansprüche geltend gemacht. Die gut formulierte Vertragsklausel machte deutlich, dass Herr Müller keinerlei Verantwortung für den Zustand der Heizung übernehmen musste. Letztlich konnte die Angelegenheit so schnell und ohne Streit beigelegt werden – und Herr Müller konnte sich beruhigt auf den nächsten Lebensabschnitt konzentrieren.

Das Ergebnis: Kein Streit, keine Zusatzkosten – ein sorgloser Verkaufsabschluss

Durch die präzise Kaufvertragsgestaltung musste Herr Müller keine weiteren Kosten übernehmen. Er war froh, dass er sich frühzeitig für eine professionelle Beratung entschieden hatte, um diese und andere Klauseln im Vertrag klar zu definieren.

Fazit:

Ein Immobilienverkauf ist nicht immer mit der Unterschrift abgeschlossen – rechtliche Auseinandersetzungen können noch lange nach der Übergabe drohen. Eine gut durchdachte Vertragsgestaltung ist der beste Schutz, um Risiken zu minimieren und den Verkaufsprozess reibungslos abzuschließen. Falls Sie eine Immobilie verkaufen und sicherstellen möchten, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Foto(s): Titelbild von Tung Lam auf Pixabay


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