Verkehrsordnungswidrigkeit Grundkenntnisse Teil III: Bußgeldbescheid

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Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, müssen Sie schnell entscheiden, ob Sie dagegen vorgehen möchten oder nicht.

Sie haben nach der Zustellung nur 2 Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen.

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar.

Sollte in dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet worden sein, gilt Folgendes: das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt.

Für sogenannte Ersttäter gibt es die Ausnahme, dass der Antritt des Fahrverbots um bis zu 4 Monate nach hinten geschoben werden kann.

Sollten Sie dagegen vorgehen wollen, empfiehlt es sich, zügig nach Zustellung des Bußgeldbescheids einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Nur so haben Sie die Gewähr, dass Ihre Rechte umfassend wahrgenommen werden.

Es kommt durchaus vor, dass nach Akteneinsicht Messfehler oder Verfahrensverstöße offenbar werden.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dominik Ruf


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