Verkehrsordnungswidrigkeit Grundkenntnisse Teil VI: Rechtsbeschwerde

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In bestimmten Fällen ist gegen das Urteil oder den Beschluss eines Amtsgerichts in einer Verkehrsordnungswidrigkeitssache das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zulässig.

Zwei häufige Beispiele hierzu:

1. Gegen den Betroffenen wird eine Geldbuße von mehr als 250,00 € festgesetzt.

2. Gegen den Betroffenen wird ein Fahrverbot verhängt.

Die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde beträgt nur eine Woche.

Diese Wochenfrist beginnt bei einem Beschluss stets mit der Zustellung.

Bei einem Urteil kommt es darauf an, ob es in Anwesenheit des Beschwerdeführers (also desjenigen, der die Rechtsbeschwerde einlegt) ergangen ist oder nicht.

Wenn der Betroffene in der Hauptverhandlung anwesend gewesen ist, beginnt die Frist grundsätzlich mit der Verkündung des Urteils.

Es versteht sich von selbst, dass eine Rechtsbeschwerde nur mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eingelegt werden sollte.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dominik Ruf


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