Verkehrsrecht in Hannover: Wie lange hat die Haftpflichtversicherung Zeit, zu zahlen?

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Neben dem Ärger, den man nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ohnehin schon hat, sieht man sich einem scheinbar stärkeren Gegner gegenüber: der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Diese lässt sich mit der Schadensabwicklung häufig Zeit.

Wie lange muss man warten?

Für Haftpflichtversicherungen ist die Schadensabwicklung das tägliche Geschäft. Dennoch muss die Abwicklung nicht im Eilverfahren erfolgen. Die Rechtsprechung hat in vielen Urteilen konkretisiert, dass einem Versicherer genügend Zeit gegeben werden muss, um den Schadensfall zu bearbeiten. Geschädigte, die dies nicht berücksichtigen, haben mit einer Klage wenig Erfolgsaussichten bzw. bleiben am Schluss auf den Prozesskosten sitzen.

Die Rechtsprechung geht bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen davon aus, dass einer Versicherung ein Prüfungszeitraum von vier bis sechs Wochen zugestanden werden muss (OLG Rostock, Urteil vom 09.01.2001, 1 W 3378/98). Dieser Zeitraum ist wiederum keine feste Regel, sondern es kommt – wie immer – auf die Einzelfallumstände an.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Erlangen wurde einem Geschädigten das Recht zugesprochen, bei einem einfachen Sachverhalt und eindeutiger Verschuldensfrage schon nach zwei Wochen Schadenersatzklage zu erheben (Az.: 1 C 1787/04). Das Urteil stellt aber einen Einzelfall dar. In der Regel wird es bei der vier- bis sechswöchigen Prüfungsfrist bleiben.

Besonderheiten bei Verkehrsunfällen

Bei den vielzitierten Einzelfallumständen muss berücksichtigt werden, dass bei Haftpflichtversicherern zahlreiche Schadensfälle zur Bearbeitung auflaufen. Die Gerichte gehen davon aus, dass Schadensfälle bei einer Versicherung über einen größeren Büroapparat abgewickelt werden müssen, was Mindestverzögerungen zur Folge hat. Meist ist der Versicherer über den Schaden aus eigenem Wissen auch nicht informiert, da häufig zuerst das anwaltliche Anspruchsschreiben eingeht, aber noch keine Schadenmeldung vom eigenen Versicherungsnehmer vorliegt.

Bei komplexeren Sachverhalten muss häufig die amtliche Ermittlungsakte angefordert werden, um eine Entscheidung treffen zu können. Dies wurde in die vier- bis sechswöchige Frist einkalkuliert. Auch sollten vor einer Klage immer eine Frist zur Regulierung gesetzt und ggf. Sachstandsanfragen verschickt werden. Nur so lässt sich das Risiko vermeiden, dass eine Klage als verfrüht angesehen wird.

Fazit

Im Zweifel gibt es keine schnellen Erfolge, der Geschädigte muss sich also in Geduld üben. Unsere Erfahrung zeigt aber auch, dass viele Versicherer die ihnen zustehende Frist nicht voll ausschöpfen. So gibt es häufig bereits nach einer Woche ein Ergebnis.

Auch wenn der Versicherer versucht, genau das zu vermeiden, sollte bei der Unfallabwicklung immer ein Anwalt beauftragt werden. Neben der fast unüberschaubaren Rechtsprechung zu den einzelnen Schadenpositionen gilt es das Risiko zu vermeiden, wegen einer „zu frühen“ Klage möglicherweise auf den Prozesskosten sitzenzubleiben.


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